Inhalt

Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche" ab

Die Volksinitiative "Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche (Kinderschutzinitiative)" weckt Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann. Das Ziel, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken, ist insbesondere bei Epidemien aufgrund des übergeordneten Bundesrechts nicht erreichbar. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.

Am 22. Dezember 2022 hat ein Initiativkomitee die kantonale Volksinitiative "Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche (Kinderschutzinitiative)" eingereicht. Die Initiative hat gemäss Initiativkomitee zum Ziel, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken. Mit der Initiative wird verlangt, dass das Gesetz, welches Bildung und Erziehung in der Volksschule regelt, um folgenden Inhalt ergänzt wird:

Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, insbesondere das Tragen von Masken, Testen, medizinische Untersuchungen und Impfungen, dürfen nicht propagiert und nicht ohne die Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter angeordnet werden. Eine fehlende Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter darf zu keinen Benachteiligungen führen.

Die Forderung der Initianten war bereits Gegenstand der parlamentarischen Debatte zum Gesetz über die Volksschule (VSG). Ein Antrag auf Ergänzung von Art. 34 VSG mit einem Text, der fast wörtlich dem Initiativtext entspricht, wurde vom Kantonsrat in 2. Lesung am 27. März 2023 mit 59:3 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Die Referendumsfrist zum Volksschulgesetz ist unbenützt verstrichen. Seit dem 1. August 2023 ist das Volksschulgesetz in Kraft.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher, die Volksinitiative abzulehnen. Die Unterlagen sind auf der Homepage des Kantonsrates unter https://ar.ch/kantonsrat/geschaeftssuche/ abrufbar.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr