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Regierungsrat strebt Um- und Neubau der Strafanstalt Gmünden an

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden will die Strafanstalt Gmünden in ähnlicher Grösse wie heute weiterführen. Diesen Grundsatzentscheid fällte der Regierungsrat, nachdem er verschiedene Zukunftsszenarien geprüft hatte. Eine Schliessung der Strafanstalt ist damit vom Tisch.

Die Gebäude der Strafanstalt Gmünden sind in die Jahre gekommen. Der Regierungsrat hat deshalb verschiedene Szenarien für die Zukunft der Strafanstalt Gmünden erarbeiten lassen. In einem Strategieentscheid hat sich der Regierungsrat für das Beibehalten der Strafanstalt Gmünden ausgesprochen. Teile der bestehenden Gebäude werden umgebaut resp. saniert, wobei auch die Zellen und die Infrastruktur den heutigen Anforderungen angepasst werden. Gleichzeitig soll ein Neubau entstehen. Das heutige Werkstattgebäude und ein weiteres Haus würden abgebrochen. Zusammen würden diese Gebäude ähnlich viele Plätze bieten wie heute, aber die Flexibilität im Angebot würde steigen.

Dies heisst auch, dass ein befürchteter Stellenabbau, den ein Schliessungsentscheid nach sich gezogen hätte, vom Tisch ist. Im Gegenteil - mit der vom Regierungsrat angestrebten Variante wäre zusätzliches Personal nötig. Die Strafanstalt Gmünden würde auch künftig eine so genannt offene Anstalt bleiben. Die zweite Institution am Ort, das Kantonale Gefängnis, das dem Vollzug von Untersuchungs-, Ausschaffungs- und Polizeihaft dient, würde weiterhin neben der Strafanstalt in Gmünden stehen bleiben und von den Um- resp. Neubauten profitieren.

Der Regierungsrat geht in einer ersten Schätzung von Gesamtkosten in der Grössenordnung von 22 Mio. Franken aus. Davon würde ein Teil vom Bund getragen. Der Kanton müsste gut 15 Mio. Franken übernehmen. Für das Projekt wird nun ein detaillierter Plan entworfen, der die finanziellen Aufwände, aber auch das planerische und politische Vorgehen samt Volksabstimmung umfasst. Der Regierungsrat schätzt, dass mit den Bauarbeiten in etwa vier Jahren begonnen werden könnte. Während der Bauphase, für die rund zwei Jahre veranschlagt werden, sollte der Gefängnisbetrieb aufrechterhalten werden können. Der Regierungsrat hält zudem an der Absicht fest, neben der Strafanstalt Gmünden eine kantonseigene Prüfhalle für das Strassenverkehrsamt zu erstellen.

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In der Strafanstalt Gmünden werden Freiheitsstrafen gemäss Art. 74 - 92 Strafgesetzbuch  vollzogen, jedoch nur für Verurteilte, die nicht als fluchtgefährdete und gemeingefährliche Gewaltverbrecher gelten. Zusätzlich werden Halbgefangenschaftsstrafen für die Dauer bis zu einem Jahr und Strafen im Arbeitsexternat nach den Richtlinien des Ostschweizerischen Konkordats vollzogen. Seit 2018 wird neben dem Männervollzug auch offener Frauenvollzug angeboten.

Das Kantonale Gefängnis, 2007 an die bestehenden Gebäude der Strafanstalt angebaut, bietet Platz für 12 Insassen. Darin wird Untersuchungs-, Ausschaffungs- und Polizeihaft vollzogen. Dieser Teil der Gefängnisse Gmünden ist nicht Teil des Ostschweizer Strafvollzugskonkordates.

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