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Regierungsrat wählt Verfassungskommission

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat für die Totalrevision der Kantonsverfassung eine Verfassungskommission eingesetzt. Die Verfassungskommission besteht aus 32 Personen und wird ihre Arbeit am 8. November 2018 aufnehmen. Aufgabe der Kommission ist es, einen Entwurf für eine totalrevidierte Verfassung zu Handen von Regierungs- und Kantonsrat vorzubereiten.

Die 32 Mitglieder der Verfassungskommission vertreten Institutionen des Kantons und der Gemeinden, die Parteien sowie die verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Der Regierungsrat war bestrebt, eine möglichst ausgewogen zusammengesetzte Kommission zu ernennen. Präsidiert wird die Verfassungskommission durch Landammann Paul Signer; unterstützt wird sie in ihrer Arbeit durch ein Verfassungssekretariat, das der Kantonskanzlei angeschlossen ist. Die erste Sitzung der Verfassungskommission wird am 8. November 2018 stattfinden. Die Arbeiten werden voraussichtlich ein Jahr dauern. Eine Volksabstimmung über die totalrevidierte Verfassung ist für das Jahr 2022 geplant.

Die Verfassungskommission setzt sich zusammen aus 32 Mitgliedern, die drei verschiedene Gruppen vertreten. Aufgabe der Verfassungskommission ist es, einen Entwurf für eine totalrevidierte Verfassung zu Handen von Regierungs- und Kantonsrat vorzubereiten. Die verschiedenen Themen, die die Verfassungskommission behandeln wird, reichen u.a. von den Gemeindestrukturen, dem kantonalen Finanzausgleich, dem fakultativen Finanzreferendum bis hin zum Wahlsystem für den Kantonsrat.

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