Für die Nutzung ihrer in Walzenhausen gelegenen Gebäude als Asyl-Durchgangszentrum hat die Stiftung Sonneblick im Jahr 2016 ein Baugesuch eingereicht. Die kommunale Baubehörde hat die Baubewilligung verweigert. Den dagegen erhobenen Rekurs hat das Departement Bau und Volkswirtschaft am 11. April 2018 gutgeheissen mit der Begründung, die Umnutzung sei bewilligungsfähig. Gegen diesen Entscheid sind beim Obergericht mehrere Beschwerden eingereicht worden. Das Obergericht hat am 17. September 2018 einen Augenschein und am 21. Februar 2019 eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Nach Anhörung der Beteiligten hat es entschieden, die Beschwerden abzuweisen. Nach Auffassung des Obergerichts steht der Umnutzung aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen. Insbesondere wird die Erschliessung als ausreichend angesehen.
Gegen den Entscheid des Obergerichts kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.