Im Februar 2019 bestätigte das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden, dass die Umnutzung des Sonneblicks in Walzenhausen in ein kantonales Asylzentrum zulässig ist. Im Mai 2019 erhoben drei Anwohnende gegen das Urteil Beschwerde ans Bundesgericht. Die Gemeinde Walzenhausen hingegen akzeptierte den Entscheid des höchsten kantonalen Gerichts.
Das heutige Asylzentrum "Landegg" wird spätestens im Frühjahr 2021 geschlossen. Spätestens dann benötigen der Kanton und die Gemeinden eine neue Lösung für ein Asylzentrum. Deshalb erteilte der Regierungsrat im November des vergangenen Jahres den Auftrag, zu prüfen, ob sich ein Asylzentrum im kantonseigenen Objekt Krombach 16 in Herisau neben dem Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden einrichten lässt. Aufgrund der Prüfung ist die Liegenschaft Krombach 16 in Herisau für den Regierungsrat ein möglicher "Plan B". Entsprechende Prüfungs- und Vorbereitungsarbeiten bei diesem "Plan B" würden wieder aufgenommen, sollte sich zeigen, dass die Liegenschaft Sonneblick in Walzenhausen nicht rechtzeitig als Asylzentrum genutzt werden kann. Denn der Sonneblick Walzenhausen wird vom Regierungsrat nach wie vor als kantonales Zentrum favorisiert und als "Plan A" weiterverfolgt. Der Regierungsrat wartet diesbezüglich den Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens ab.