In der Gemeinde Herisau wurde im März 2020 die Volksinitiative „Stopp dem Wildwuchs von Mobilfunkantennen“ eingereicht. Der Einwohnerrat Herisau erklärte die Volksinitiative Anfang Dezember 2020 für ungültig mit der Begründung, sie widerspreche übergeordnetem Recht. Gegen diesen Beschluss wurde beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.
Der Regierungsrat bestätigt die Auffassung des Einwohnerrates Herisau, dass die Initiative übergeordnetem Recht widerspricht. Die Volksinitiative verlangt, dass neue Mobilfunkanlagen in der Gemeinde Herisau nur noch erstellt werden dürfen, wenn sie zwingend nötig sind, um ein Funkloch beheben zu können. Damit sollen Mobilfunkantennen fast vollständig ausgeschlossen werden, und es wird im Ergebnis weitgehend ein Verbot von neuen Mobilfunkantennen verlangt. Diese Forderung ist zu restriktiv, weil sie nicht genügend Spielraum für die künftige Entwicklung der Mobilfunknetze und der Standortplanung belässt. Für kommunale Regelungen, welche nicht planungsrechtlich motiviert sind und über die Bestimmungen des Bundes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung hinausgehen oder gar ein Moratorium oder Verbot für neue Antennenanlagen bestimmen, lässt das geltende Bundesrecht keinen Raum.
Die Initiative lässt sich nicht so interpretieren, dass sie bundesrechtskonform umgesetzt werden kann. Der Regierungsrat weist daher die Stimmrechtsbeschwerde ab.