Das Anwaltsgesetz soll so angepasst werden, dass dem Obergericht die Möglichkeit eingeräumt wird, eine grössere Anzahl Ersatzmitglieder zu wählen, um eine allfällige Befangenheit bei der Zusammensetzung der Anwaltsprüfungskommission vermeiden zu können. In diesem Kontext wird auch die entsprechende Bestimmung zur Anwaltsaufsichtskommission angepasst. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Bundesgericht seine Rechtsprechung punkto Befangenheit in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft hat.
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Anwaltsgesetzes dauert bis zum 9. November 2020. Interessierte können die Unterlagen ab dem 7. September unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.