Die Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse AR verfolgt zwei Hauptziele: Einerseits soll das Leistungsniveau erhalten und anderseits die finanzielle Stabilität und die Konkurrenzfähigkeit der Pensionskasse AR gesteigert werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen angestrebt:
- die Einführung des Leistungsprimates für Leistungen bei Invalidität und Tod vor der Pensionierung
- die Änderung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
- die Anpassung des Rahmens für die Sparbeiträge
- die Einführung eines Beitrages zur Reduktion der Umverteilung
Das vorliegende Revisionspaket stellt eine ausgewogene und tragbare Lösung für Arbeitgebende, für die aktiv versicherten Personen (Arbeitnehmende) und die Pensionskasse AR dar. Die rentenbeziehenden Personen sind von der Teilrevision nicht betroffen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. Mai 2022. Die Inkraftsetzung der Bestimmungen ist auf den 1. Januar 2024 geplant. Die Vorlage sowie die Beilagen sind unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehbar.