Die zunehmenden interkantonalen Zusammenarbeitsformen von selbständigen kantonalen Anstalten können Ausnahmen vom Pflichtbezug des Grundbedarfs bei der AR Informatik AG bedingen. Dem Regierungsrat soll die Möglichkeit gegeben werden, beim Pflichtbezug des Grundbedarfs Ausnahmen gewähren zu können.
Der Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik dauert bis zum 22. März 2024. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.