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Teilrevision EG zum ZGB und Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie den Entwurf einer neuen Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Vernehmlassung verabschiedet.

Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Regierungsrat zukünftig den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Hausdienst regeln kann. Heute liegt die Zuständigkeit beim Kantonsrat.

Der geltende Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer regelt die Arbeitsbedingungen für hauswirtschaftliche Arbeitnehmende. Durch die stetig steigende Zahl der betreuungspflichtigen Betagten wird immer häufiger auf das Modell der 24-Stunden-Betreuung zurückgegriffen, dessen Arbeitsbedingungen gesetzlich nicht umfassend geregelt sind. Neu sollen deshalb die Arbeitnehmenden, die im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen und ihre hauswirtschaftlichen Arbeitsleistungen oder Betreuungsarbeiten im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen, dem Normalarbeitsvertrag unterstellt werden. Aufgrund der Schutz- und Informationsfunktion des Normalarbeitsvertrags liegt dabei ein besonderes Augenmerk auf dem Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmenden sowie der Dokumentationspflicht.

Der Gesetzes- und der Verordnungsentwurf liegen nun zur Vernehmlassung vor. Bis zum 15. September 2023 haben Interessierte die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Die Unterlagen sind auf www.ar.ch/vernehmlassungen abrufbar.

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