Appenzell Ausserrhoden hat sich mit dem Energiekonzept 2017–2025 vorgenommen, den Energieverbrauch in Gebäuden – insbesondere in Wohnbauten – zu senken. Für die Energieversorgung sollen vermehrt erneuerbare Energien zum Einsatz kommen und die passive und aktive Energieproduktion im gesamten Gebäudebereich soll gestärkt werden. Mit dieser Strategie soll der Bedarf an fossiler Energie im Gebäudebereich bis 2025 um 15 % reduziert werden.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, sollen unter anderem die schweizweit vereinheitlichten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, die sogenannten MuKEn 2014, auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden umgesetzt werden. Dazu hat der Regierungsrat einen Entwurf für eine Teilrevision des Energiegesetzes ausgearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Kompensationsmassnahmen beim Ersatz von fossilen Heizungen in Altbauten, auf energieeffizienten Gebäudehüllen und Haustechnikanlagen sowie einer erneuerbaren Wärme- und Stromproduktion in Neubauten und auf dem Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern zur Erhöhung der Stromeffizienz. Gleichzeitig mit der Umsetzung der MuKEn 2014 sollen im Energiegesetz die Grundlagen für weitere Massnahmen aus dem Energiekonzept geschaffen und Verbesserungen am geltenden Recht vorgenommen werden.
Der Gesetzesentwurf liegt nun zur Vernehmlassung auf. Bis Ende Februar 2020 haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Teilrevision des Energiegesetzes zu äussern. Die Unterlagen sind auf www.ar.ch/vernehmlassungen abrufbar.