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Teiltierhalte- und Zuchtverbot durchgesetzt 

Das Veterinäramt hat eine Heimtierhaltung aus Gründen des Tierschutzes geräumt. Damit wurden ein teilweises Tierhalte- und ein Zuchtverbot gegen eine Hundehalterin durchgesetzt. Die 22 beschlagnahmten Hunde wurden an einem geeigneten Ort untergebracht. Das Veterinäramt wurde dabei von verschiedenen Amtsstellen und Fachpersonen unterstützt.

Das Veterinäramt hat heute ein Teiltierhalte- und Zuchtverbot gegen eine Hundehalterin im Ausserrhoder Vorderland durchgesetzt. Diese weigerte sich bis zuletzt das durch das Bundesgericht bestätigte Verbot umzusetzen und ihren Tierbestand auf die ihr noch zugestandene Anzahl Tiere zu reduzieren. Sie liess eine Frist von mehreren Monaten ungenutzt verstreichen.

Nach einer kurzen tierärztlichen Untersuchung wurden 22 Hunde durch Tierpfleger abtransportiert und an geeigneten Orten untergebracht. Bis auf eine geringe Anzahl Hunde, welche die Tierhalterin behalten darf, werden sämtliche Hunde zur Neuplatzierung freigegeben. Es standen insgesamt 15 Mitarbeitende des Veterinäramts, Tierärztinnen, Tierpflegerinnen sowie Mitarbeitende der Kantonspolizei im Einsatz.

Aufgrund des Amtsgeheimnisses sowie unter Berücksichtigung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes kann sich das Veterinäramt zu den genauen Umständen nicht weiter äussern.

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