Neben rechtskräftigen Gewässerschutzzonen gibt es im Kanton auch zahlreiche provisorische Grundwasserschutzzonen, v.a. für private Quellen. Einige davon wurden vor über 30 Jahren unter Schutz gestellt. Ein öffentliches Interesse am Schutz ist in einigen Fällen nicht mehr gegeben, da viele Liegenschaften inzwischen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden. Die Überprüfung durch das Amt für Umwelt soll Klarheit darüber geben, bei welchen Fassungen auf Schutzzonen verzichtet werden kann und für welche Fassungen definitive Grundwasserschutzzonen festgelegt werden müssen. Sehr ergiebige, gute Quellen liegen in jedem Fall im öffentlichen Interesse und werden entsprechend geschützt.
Die Gemeinde Waldstatt wurde als Pilotgemeinde für die Überprüfung gewählt. Die nächste Überprüfung erfolgt in der Gemeinde Herisau; danach werden die Arbeiten im Vorderland fortgesetzt. Die Gemeinden, die betroffenen Grund- und Quelleigentümer sowie die Wasserversorgungen werden vor der Überprüfung informiert und nach Vorliegen der Resultate angehört. Die Anpassung der Gewässerschutzkarte erfolgt im Anschluss an das Verfahren.
Die Überprüfung der rund 230 Quellen im Kanton dauert voraussichtlich bis ins Jahr 2020. Das Amt für Umwelt rechnet pro Quelle mit durchschnittlichen Kosten von ca. 400 Franken, die vom Kanton getragen werden.