Am 25. April findet die zweite Plenumssitzung der Verfassungskommission statt. Diesmal tagt das Plenum von 16 bis 20 Uhr im evangelisch-reformierten Kirchgemeindehaus in Heiden. Diskutiert und beschlossen werden erste Vorschläge der drei Arbeitsgruppen.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer für die Sitzung in Heiden sind herzlich willkommen. Gemäss Geschäftsreglement der Verfassungskommission müssen sich Besucherinnen und Besucher anmelden. Dies kann per E-Mail oder telefonisch bis zum 22. April geschehen (kommunikation@clutterar.ch / Tel. 071 353 68 62). Anzugeben sind Vorname, Name, Adresse und Wohnort. Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur zweiten Plenumssitzung sind auf www.ar.ch/kantonsverfassung aufgeschaltet.
Die öffentlichen Plenumssitzungen der Verfassungskommission finden jeweils alternierend in Herisau, Heiden, Teufen und Trogen statt. Dadurch soll möglichst vielen Einwohnerinnen und Einwohnern die Teilnahme an einer Sitzung ermöglicht werden.
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Verfassungskommission und ihre Aufgabe
Die vom Regierungsrat eingesetzte Verfassungskommission mit 31 Mitgliedern hat zur Aufgabe, einen Entwurf für eine totalrevidierte Kantonsverfassung zu Handen von Regierungs- und Kantonsrat vorzubereiten. Die verschiedenen Themen, die die Verfassungskommission behandeln wird, reichen u.a. von den Gemeindestrukturen, über den kantonalen Finanzausgleich, das fakultative Finanzreferendum bis hin zum Wahlsystem für den Kantonsrat. Eine Volksabstimmung über die totalrevidierte Verfassung ist für das Jahr 2022 geplant.