Die Ausarbeitung dauerte gut zwei Jahre. Zunächst waren in nach Sachgebieten gegliederten Untergruppen der knapp 30-köpfigen Kommission Thesen verabschiedet worden, die an Plenarsitzungen diskutiert und präzisiert wurden. Das Verfassungssekretariat hatte die Ergebnisse dann in juristisch korrekte Form gegossen. An den letzten Sitzungen der Kommission wurde debattiert, ob ihre Vorgaben und Anregungen wunschgemäss umgesetzt wurden. Nach einigen Anpassungen konnte nun das vorläufige Schlussergebnis verabschiedet werden. Nun geht es bis Ende Jahr noch um die den Verfassungstext begleitenden Erläuterungen. Danach wird das "Paket" dem Regierungsrat übergeben, der es in die Vernehmlassung schicken wird, nachdem er es seinerseits beraten und allfällige Änderungen angebracht hat. Nach der Überarbeitung im Anschluss an die Vernehmlassung nimmt die Vorlage den üblichen Weg mit zwei Lesungen (inklusive Volksdiskussion) im Kantonsrat. Das letzte Wort werden die Stimmberechtigten haben.
Die neue Verfassung wird die geltende aus dem Jahr 1996 ersetzen, nachdem dort ein Passus verankert worden war, wonach es gelte, den Revisionsbedarf nach 20 Jahren zu überprüfen. Regierungsrat und Kantonsrat befürworteten eine Totalrevision, und das Stimmvolk gab mit einer Mehrheit von 73 Prozent im März 2018 den Segen. Es wurde beschlossen, keinen Verfassungsrat für die Erarbeitung eines Entwurfs einzusetzen, sondern eine regierungsrätliche Kommission. Dabei wurden Vertretungen der Parteien, der Behörden der verschiedenen Ebenen sowie Freiwillige aller Generationen und Schichten aus der Bevölkerung berücksichtigt, die sich auf ein Inserat hin melden konnten. Damit wurde ein repräsentativer Querschnitt erreicht.
Das Gremium unter dem Vorsitz von Regierungsrat Paul Signer mit Landammann Alfred Stricker als Stellvertreter nahm seine Aufgabe ausgesprochen ernst und arbeitete akribisch und effizient, wobei die Coronasituation für eine leichte zeitliche Verzögerung verantwortlich war.
Weiter Informationen zur Totalrevision der Kantonsverfassung sind auf www.ar.ch/kantonsverfassung zu finden.