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Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ eröffnet

Der Regierungsrat hat drei Varianten für einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ verabschiedet und unterbreitet diese zur Vernehmlassung. Der Regierungsrat favorisiert eine Reduktion der Anzahl Gemeinden von heute zwanzig auf neu vier.

Nachdem die Verfassungskommission die erste Phase ihrer Arbeiten für die Totalrevision der Kantonsverfassung abgeschlossen hat, liegen erste Richtungsentscheide vor. Der Regierungsrat baut auf diesen vorläufigen Ergebnissen auf und unterbreitet drei Varianten zur Vernehmlassung, die er als mögliche Gegenvorschläge zur Volksinitiative sieht.

Für den Regierungsrat steht als Variante 1 ein Vorschlag zur Diskussion, der die Anzahl der Gemeinden in der Verfassung von heute zwanzig auf neu vier reduzieren würde (starke Reduktion). Für den Regierungsrat steht andererseits als Variante 2 ein Vorschlag zur Diskussion, der die Anzahl der Gemeinden in der Verfassung von heute zwanzig auf neu vier bis 16 Gemeinden reduzieren würde (mittlere Reduktion). Diese Variante stellt einen im Vergleich zu Variante 1 offenen Ansatz dar, indem in einem ersten Schritt eine Optimierung der Gemeindestrukturen als Ziel in der Kantonsverfassung festgelegt und in einem zweiten Schritt die inhaltliche Ausgestaltung an die Hand genommen wird. Für den Regierungsrat steht schliesslich als Variante 3 derjenige Vorschlag zur Diskussion, der von der Verfassungskommission unterstützt wird. Dieser Vorschlag stimmt weitgehend mit dem Anliegen der Volksinitiative überein (keine vorgegebene Reduktion, nur Streichen der Nennung der Gemeinden in der Verfassung).

Entlastung der Gemeinden

Der Regierungsrat favorisiert die Variante 1. Für den Regierungsrat stellt diese Variante mit einem Vorschlag von neu vier Gemeinden eine zwar weitreichende, aber zielführende Möglichkeit dar, um die künftigen Gemeindestrukturen grundlegend neu zu ordnen. Eine Neustrukturierung würde zentral durch den Kanton erfolgen. Die Gemeinden wären von aufwändigen und anspruchsvollen Fusionsverfahren entlastet. Gleichzeitig würden damit Strukturen geschaffen, die ohne weiteres als Wahlkreise für ein einfaches Proporzwahlverfahren für den Kantonsrat dienen könnten.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass er mit diesem Vorschlag von der bisher eingenommenen Haltung abkehrt, wonach Fusionen von den Gemeinden kommen müssten. Das Freiwilligkeitsprinzip, wonach Fusionen nur mit dem Willen der betroffenen Bevölkerung umgesetzt werden sollten, wird damit verlassen. Der Regierungsrat stützt sich dabei auf die Tatsache, dass das Thema der Gemeindestrukturen schon seit Jahren von verschiedener Seite diskutiert wird, ohne dass seither Veränderungen stattgefunden haben.

Noch nie diskutiert

Der Regierungsrat weiss, dass diese Variante bisher noch nie offiziell bei den Gemeinden, Parteien und weiteren Kreisen zur Diskussion gestellt worden ist. Für den Regierungsrat ist die Zeit aber insofern für eine solche Diskussion günstig, als sich bereits die Kantonsverfassung in einer Totalrevision befindet. Damit liegt es nahe, auch grundsätzliche Fragestellungen zu den künftigen Strukturen von Kanton und Gemeinden einzubeziehen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 5. November 2020. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen.

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