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Verzicht auf Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik

Der Regierungsrat stoppt die Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung.

Prioritäres Ziel des Regierungsrates ist es, den Kanton und die Gemeinden unter Einbezug sämtlicher Organisationseinheiten für die digitale Transformation zu befähigen und dadurch die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wirtschaftlich und bürgernah zu gestalten.

Mit der im Januar 2024 in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision des Gesetzes über eGovernment und Informatik (eGovG) sollte im Gesetz transparent deklariert werden, dass der Regierungsrat einzelne kantonale Anstalten vom Pflichtbezug bei der AR Informatik AG befreien kann. Aufgrund der zahlreichen ablehnenden und kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, vor allem betreffend die zeitliche Dringlichkeit und die Delegation an den Regierungsrat, ist die Anpassung einzelner Bestimmungen aktuell nicht zielführend. Vor allem die an der Vorlage besonders interessierten Gemeinden äusserten verschiedene Vorbehalte gegenüber der Vorlage. Mit diesem Ergebnis aus der Vernehmlassung ist die Vorlage mit erheblichen politischen Risiken verbunden, weshalb eine Weiterverfolgung nicht opportun ist. Der Regierungsrat prüfte mögliche Anpassungen der Vorlage, die aber vor dem Hintergrund der Vernehmlassung auch nicht zu überzeugen vermochten.

Im Zuge der Gesetzgebungsarbeiten zur digitalen Transformation von Appenzell Ausserrhoden werden auch die Bestimmungen des Gesetzes über eGovernment und Informatik zu überprüfen sein und bei Bedarf revidiert werden.

--> Die Auswertung der Vernehmlassung kann auf der Homepage des Kantons unter den abgeschlossenen Vernehmlassungen abgerufen werden.

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