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Veterinäramt ordnet Ausstallung eines Junghennenbestands an

Das Veterinäramt musste letzte Woche einen Junghennenbestand räumen lassen. Zuvor wurden bei der routinemässigen Bestandesüberwachung durch den Tierhalter Salmonellen festgestellt, die auch die Gesundheit des Menschen gefährden könnten. Die Tiere standen nicht in der Lebensmittelproduktion.

Salmonellen sind weltweit verbreitet und befallen Menschen, Säugetiere, Vögel, Reptilien und Amphibien. Um die Geflügelhaltungen der Schweiz frei von diesem Bakterium zu halten, werden grössere Bestände routinemässig durch die Geflügelhaltenden und Veterinärdienste daraufhin überwacht. So kann das Risiko für eine weitere Übertragung auf den Menschen gering gehalten werden.

Die Salmonellen-Infektion beim Geflügel ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Wird sie in einem Tierbestand festgestellt, muss das Veterinäramt nach dem Tierseuchengesetz Massnahmen anordnen, um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen sowie eine Weiterverschleppung zu verhindern. So musste letzte Woche in Appenzell Ausserrhoden ein Bestand von jungen Hühnern, welcher als Legehennen vorgesehen war, auf Anweisung des Veterinäramts getötet und entsorgt werden. Da die Junghennen noch nicht im legfähigen Alter waren, bestand für Konsumentinnen und Konsumenten zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Das Überwachungssystem hat funktioniert. Bevor der Tierhaltende wieder Hühner einstallen darf, muss der Stall gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

Die Salmonellen-Infektion beim Geflügel tritt sporadisch auf. In den letzten Jahren konnte die Tierseuche schweizweit mehrmals pro Jahr festgestellt werden. In Appenzell Ausserrhoden ist es jedoch der erste Fall seit mehr als zehn Jahren (https://www.infosm.blv.admin.ch/).

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