Die Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen lassen eine ordnungsgemässe Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen nicht zu. Der Bundesrat hat Ende letzter Woche daher beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai zu verzichten. Die Erwägungen des Bundesrates haben auch Gültigkeit für die Durchführung kantonaler und kommunaler Abstimmungen.
In Anbetracht dessen hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden entschieden, auf die Durchführung der angesetzten kantonalen Volksabstimmungen „Verpflichtungskredit für die Anpassung der kantonalen Strasseninfrastruktur am Bahnhof Herisau“ sowie „Beschluss über Abfederungsmassnahmen zu den Revisionen 2019 und 2020 des Steuergesetzes“ zu verzichten. Zu gegebener Zeit wird er die Abstimmungen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften neu anordnen.
Die Gemeinden werden zudem angewiesen, ihre auf den 17. Mai angesetzten Abstimmungen und Wahlen ebenfalls abzusagen. Von der Absage nicht betroffen ist der auf den 26. April angesetzte zweite Wahlgang für das Gemeindepräsidium in Lutzenberg. Die Gemeinde muss ihre Gemeindepräsidentin / ihren Gemeindepräsidenten wählen können. Die Durchführung dieser Wahl ist mit Blick auf die Abstimmungsorganisation derzeit noch vertretbar, sofern die COVID-19-Verhaltensanweisungen strikte eingehalten werden.
Auf Stufe der Gemeinden sind folgende Geschäfte für die Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 geplant (Aufzählung ohne Gewähr auf Vollständigkeit):
Herisau Abstimmung Bahnhof
Hundwil Revision von Reglementen
Stein Projektierungskredit zur Schulraumerweiterung.
Schönengrund Jahresrechnung 2019
Teufen Projektierungskredit für einen Tunnel
Bühler Jahresrechnung 2019
Speicher Sanierung Hallenbad Buchen
Räumliche Entwicklung Gemeindeverwaltung und
Soziale Dienste Appenzeller Mittelland
Wald Entschädigungsreglement
Walzenhausen Ergänzungswahl Gemeinderat