Das totalrevidierte Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz) soll das kantonale Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz) ablösen. Das Schulgesetz wurde ursprünglich als Rahmengesetz konzipiert, welches das ganze Bildungswesen umfasste.
Das Bildungswesen - und somit auch die Bildungslandschaft - hat sich verändert. Mit dem neuen Lehrplan, der auf das Schuljahr 2017/18 eingeführt wurde, kann aber auf Bewährtem aufgebaut werden. Das neue Volksschulgesetz ist ein Organisationsgesetz, mit dem zeitgemässe rechtliche Grundlagen (stufengerechtes Regelwerk) mit klarer Systematik und einheitlichen Begrifflichkeiten geschaffen werden. Mit dem Volksschulgesetz soll zudem die Altersentlastung für Lehrpersonen der Volksschule wie auch für Lehrpersonen der kantonalen Schule eingeführt werden. Da wo notwendig, kann der Regierungsrat weitere Ausführungsbestimmungen erlassen. Damit lässt das neue Gesetz über die Volksschule genügend Raum für Entwicklungen in pädagogischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Der Gesetzesentwurf orientiert sich am Schwerpunkt "Bildung und Arbeit" des Regierungsprogrammes 2020-2023.
Das geltende Recht regelt zudem die Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen der Gemeinden in der Anstellungsverordnung Volksschule. Die Grundsätze des Anstellungsverhältnisses erfordern aber eine Grundlage in einem Gesetz. Daher werden sie in das Volksschulgesetz integriert, und die Anstellungsverordnung wird aufgehoben.
Die Besoldung soll aber weiterhin einheitlich in der Besoldungsverordnung durch den Kantonsrat geregelt werden. Daher schickt der Regierungsrat auch diese Verordnung gleichzeitig in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2021. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen.