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Volksschulgesetz und Verordnungen zum Start ins neue Schuljahr in Kraft

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt per 1. August 2023 das Volksschulgesetz sowie die Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule, die Volksschulverordnung und die Verordnung über die Schulleitung in der Volksschule in Kraft.

Der Ausserrhoder Kantonsrat verabschiedete das Volksschulgesetz und die Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen der Volksschule am 27. März 2023. Die Referendumsfrist für das Volksschulgesetz lief Ende Mai unbenutzt ab. Das Volksschulgesetz und auch die vom Regierungsrat beschlossenen Verordnungen treten nun per 1. August 2023 in Kraft; rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahrs.

Das Departement Bildung und Kultur hat die Arbeitsgruppe Volksschulgesetzgebung mit Vertretungen der Interessengruppen in die Erarbeitung der Erlasse einbezogen. Insbesondere in Bezug auf die kurze Umsetzungsdauer wurden die Anliegen der Schulträger berücksichtigt. Es wurden Übergangsbestimmungen für die Umsetzung der altersbedingten Entlastung, die Einführung der 2. Klassenlehrlektion und die Pensenbestimmungen eingeführt.

Das Departement Bildung und Kultur wird zudem die weiteren Weisungen, die in den departementalen Kompetenzbereich fallen, in nächster Zeit erlassen. Für die Praxis ist es zudem nötig, das bestehende E-Handbuch grundsätzlich zu überarbeiten, weshalb es eine gewisse Zeit nicht verfügbar sein wird.

Im Zuge der Totalrevision des Volksschulgesetzes wurden die Volksschulkommission, die Mittelschulkommission und die Berufsbildungskommission aufgehoben. Neu wird ein Bildungsrat eingesetzt, der das Departement Bildung und Kultur in schulstufenübergreifenden Schul- und Bildungsfragen berät.

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