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Weniger unbegleitete minderjährige Asylsuchende: Anpassung der Strukturen

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (MNA) werden seit dem Frühling 2016 in zwei Häusern im Kinderdorf Pestalozzi untergebracht und vom Verein tipiti betreut. Nachdem die Anzahl MNA vor zwei Jahren wie prognostiziert stieg, ging die Zahl der Zuweisungen durch den Bund seit letztem Jahr stetig zurück. Der Kanton kündigt deshalb per 31. Dezember 2018 den Mietvertrag für eines der beiden Häuser und richtet die Betreuungsstrukturen auf weniger Jugendliche aus.

Vor gut zwei Jahren verabschiedete der Regierungsrat ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Asylsuchende. Hintergrund war, dass vermehrt Minderjährige in die Schweiz flüchteten. Die erhöhte Anzahl Zuweisungen von minderjährigen Asylsuchenden an Appenzell Ausserrhoden veranlasste den Regierungsrat damals, deren Betreuung und Unterbringung neu zu regeln. Es wurden je zwei Mietverträge für Häuser im Kinderdorf Pestalozzi in Trogen abgeschlossen und der Verein tipiti mit der Betreuung der MNA beauftragt.

Das Konzept wurde seither verschiedentlich positiv gewürdigt, so durch Bundesrätin Simonetta Sommaruga anlässlich ihres Besuchs in Trogen im Dezember 2016 oder kürzlich vom Internationalen Sozialdienst Schweiz. Bis heute wurden 41 Jugendliche in den kantonalen Strukturen betreut und in die Selbständigkeit geführt. Aktuell befinden sich 19 Jugendliche in den Häusern im Kinderdorf Pestalozzi.

Gestützt auf die damaligen Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) wurden die Kapazitäten auf durchschnittlich 30 MNA ausgelegt. Anfänglich stieg die Zahl der MNA wie prognostiziert, seit letztem Jahr ist die Zahl der Zuweisungen jedoch kontinuierlich zurückgegangen. Aufgrund der derzeitigen Auslastung und den Prognosen des SEM  hat der Regierungsrat nun beschlossen, die Strukturen anzupassen. Der Mietvertrag für eines der beiden Häuser wird gekündigt und die Kapazitäten werden neu auf weniger Jugendliche pro Jahr ausgelegt.

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Unbegleitete Kinder und unbegleitete minderjährige Jugendliche aus dem Asylbereich werden kurz "MNA" genannt ("mineur[s] non accompagné[s]"). MNA haben aufgrund ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Sorgeberechtigte in der Schweiz sind und im Asylprozess stehen, besondere Schutzbedürfnisse. Sie sind deswegen speziell gefährdet und darüber hinaus durch ihre Fluchterfahrungen oft traumatisiert. Bei der Unterbringung und Betreuung ist deshalb das Kindswohl vorrangig zu berücksichtigen, weshalb sie nicht wie Erwachsene behandelt werden dürfen. Ferner erfordern ihre spezifischen Bedürfnisse hinsichtlich Schulbildung, Förderung der persönlichen Ressourcen und Integration in den Alltag besondere Massnahmen.

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