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Anpassung Unterbringungsstrukturen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (MNA) wurden seit dem Frühling 2016 in zwei Häusern im Kinderdorf Pestalozzi untergebracht und vom Verein tipiti betreut. Die Anzahl MNA ging seit letztem Jahr stetig zurück. Der Kanton kündigte im Sommer das erste Haus per Ende 2018. Nun löst er per Ende Juni 2019 auch den Vertrag für das zweite Haus auf. Die Jugendlichen werden ab Juli 2019 in Wohnungen betreut.

Im April 2016 verabschiedete der Regierungsrat ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept für unbegleitete minderjährige Asylsuchende. Hintergrund war, dass vermehrt Minderjährige in die Schweiz flüchteten. Die erhöhte Anzahl Zuweisungen von minderjährigen Asylsuchenden an Appenzell Ausserrhoden veranlasste den Regierungsrat damals, deren Betreuung und Unterbringung neu zu regeln. Es wurden Mietverträge für zwei Häuser im Kinderdorf Pestalozzi in Trogen abgeschlossen und der Verein tipiti mit der Betreuung der MNA beauftragt. Das Konzept wurde seither verschiedentlich positiv gewürdigt.

Anfänglich stieg die Zahl der MNA wie prognostiziert, seit letztem Jahr ist die Zahl der Zuweisungen jedoch kontinuierlich zurückgegangen. Aufgrund der derzeitigen Auslastung (total 30 MNA im Kanton, davon 11 im Kinderdorf Pestalozzi) und der Prognosen des SEM  hat der Regierungsrat beschlossen, die Strukturen erneut anzupassen. Somit wird der Mietvertrag für das zweite Haus per Ende Juni 2019 gekündigt. Das Betreuungskonzept, das nach wie vor vom Verein tipiti umgesetzt wird, wird auf weniger Jugendliche ausgerichtet.

Der Regierungsrat dankt der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi für die Bereitstellung der Häuser und die gute Zusammenarbeit.

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Unbegleitete Kinder und unbegleitete minderjährige Jugendliche aus dem Asylbereich werden kurz "MNA" genannt ("mineur[s] non accompagné[s]"). MNA haben aufgrund ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Sorgeberechtigte in der Schweiz sind und im Asylprozess stehen, besondere Schutzbedürfnisse. Sie sind deswegen speziell gefährdet und darüber hinaus durch ihre Fluchterfahrungen oft traumatisiert. Bei der Unterbringung und Betreuung ist deshalb das Kindswohl vorrangig zu berücksichtigen, weshalb sie nicht wie Erwachsene behandelt werden dürfen. Ferner erfordern ihre spezifischen Bedürfnisse hinsichtlich Schulbildung, Förderung der persönlichen Ressourcen und Integration in den Alltag besondere Massnahmen.

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