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Wildernde Hunde reissen drei Rehe in Appenzell Ausserrhoden

Am vergangenen Wochenende mussten die Jagdaufseher des Kantons Appenzell Ausserrhoden zweimal wegen wildernden Hunden ausrücken. Dabei sind in Heiden zwei und in Speicher ein getötetes Reh gefunden worden. Die Wildtiere hatten bei den derzeitig herrschenden Schnee und Witterungsverhältnissen keine Chance den Hunden zu entkommen. Die fehlbaren Hundehalter konnten bis heute leider noch nicht ermittelt werden.

Dem diensthabenden Jagdaufseher bot sich am Sonntagmorgen in Heiden ein schreckliches Bild, gleich zwei von einem Hund übelzugerichtete Rehe lagen nahe nebeneinander tot im Schnee. Bewohner eines etwas abseits des Dorfes liegenden Wohnhauses hatten beobachtet, wie ein Hund Rehe jagte. Sie alarmierten den Jagdaufseher, welcher unverzüglich ausrückte. Dieser folgte den Spuren im Schnee und fand nach kurzer Zeit in einem Bachlauf einen Rehbock und ein letztjähriges Rehkitz, beide noch warm. Sie sind von einem Hund gerissen worden. Die Tiere wurden sichergestellt und eine jagdpolizeiliche Ermittlung ist eingeleitet worden, leider bis jetzt noch ohne konkrete Ergebnisse.

Praktisch zur gleichen Zeit wurde auch der Mittelländer Jagdaufseher von der Kantonspolizei aufgeboten. Dieser musste auf dem Gebiet der Gemeinde Speicher einen von Hunden getöteten Rehbock sicherstellen. In der vergangenen Woche sind im Mittelland verschiedene Meldungen über zwei wildernde Hunde eingegangen. Am Samstag musste deswegen der für die Gemeinde Teufen zuständige Jagdaufseher zusammen mit der Kantonspolizei ausrücken. Ob der nun in Speicher gerissene Rehbock in einem Zusammenhang zu dieser Aktion steht, ist Gegenstand jagdpolizeilicher Abklärungen.

Die Jagdverwaltung ersucht alle Hundehalterinnen und Hundehalter ausdrücklich ihrer Pflicht zur Beaufsichtigung ihrer Hunde nachzukommen. Im Winter, bei den zurzeit herrschenden Schnee- und Wetterbedingungen, sind die Wildtiere noch dringender als sonst auf Ruhe und Schutz angewiesen. Bei der momentanen Schneelage verbrauchen gejagte Wildtiere viel lebensnotwendige Energie bei der Flucht. Ausserdem sinken sie im Schnee oftmals tiefer ein als die verfolgenden Hunde. Ihre Überlebenschancen sind gering; das dabei verursachte Tierleid ist mit einer verantwortungsbewussten Hundehaltung absolut vermeidbar.

Wer Hunde wildern lässt, macht sich strafbar und muss auch Schadenersatz für die getöteten Tiere entrichten. Wildernde Hunde können im Kanton Appenzell Ausserrhoden gestützt auf Art. 33 der kantonalen Jagdverordnung von den Jagdpolizeiorganen jederzeit entschädigungslos abgeschossen werden.

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