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Zubringer Güterbahnhof: Ausserrhoden informiert über Mitwirkung "Liebegg"

Mit dem Zubringer Güterbahnhof St.Gallen soll eine unterirdische Verbindung zwischen der Liebegg/Appenzell Ausserrhoden, dem Güterbahnhofareal St. Gallen und der Autobahn entstehen. Für die städtischen Quartiere in St.Gallen soll der Zubringer eine Entlastung vom Verkehr bringen. In einem nächsten Schritt findet das Mitwirkungsverfahren zu den Ausserrhoder Projektteilen statt. Die Bevölkerung ist eingeladen, am Informationsanlass teilzunehmen.

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen, die Stadt Gallen und die Gemeinde Teufen haben das Vorprojekt für den Tunnel Liebegg und die Anschlüsse an die Stadt gemeinsam erarbeitet. Die Zufahrt zum Südportal des geplanten Liebeggtunnels liegt auf dem Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Am Montag, 20. November 2023, 19.30 Uhr, findet zum Start des Mitwirkungsverfahrens eine Informationsveranstaltung im Lindensaal in Teufen statt. Dabei werden der interessierten Bevölkerung das Teilprojekt Liebeggtunnel und die Mitwirkungsmöglichkeiten erläutert. Teilnehmen an der Veranstaltung werden Regierungsrat und Baudirektor Dölf Biasotto, der Teufner Gemeindepräsident Reto Altherr sowie verschiedene Mitglieder des Planungsteams. Im Anschluss an die Veranstaltung wird ein Apéro offeriert.

Der Anlass ist öffentlich und kostenlos, eine online-Anmeldung via www.ar.ch/mitwirkung-liebegg ist aber organisationsbedingt erwünscht, und zwar bis am Montagabend, 13. November 2023.

Der Kanton St.Gallen und die Stadt St.Gallen führen in der gleichen Woche ebenfalls eine Informationsveranstaltung zu derselben Thematik durch; allerdings für die Projektteile auf St. Galler Boden. Weitere Informationen dazu finden sich auf www.sg.ch/informationsanlass-mitwirkung.  

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Mitwirkungsverfahren

Das kantonale Ausserrhoder Strassengesetz kennt kein explizites Mitwirkungsverfahren resp. ein Mitwirkungsrecht der Bevölkerung bei kantonalen Strassenbauprojekten. Jedoch schreibt das Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes vor, dass die Bevölkerung über Ziele und Ablauf von Planungen nach dem RPG zu informieren sind. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung bei solchen Planungen in geeigneter Weise mitwirken kann. Zu diesen "Planungen" gehören u.a. all die vielfältigen Formen der kantonalen und kommunalen Nutzungspläne (im Sinne von Art. 14 RPG). Dazu zählen auch übergeordnete bzw. wichtige Neubauprojekte von Strassen, die nach Art. 36 ff. Strassengesetz öffentlich aufzulegen sind – so auch der südliche Anschluss zum Liebeggtunnel.

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Der Zubringer Güterbahnhof als Teil der Engpassbeseitigung St.Gallen

Der Zubringer Güterbahnhof ist Teil des Gesamtprojekts Engpassbeseitigung St.Gallen. Das Gesamtvorhaben umfasst neben dem Bau der dritten Röhre durch den Rosenberg u.a. auch die Erstellung eines neuen Anschlusses in der Stadt St.Gallen unter dem Namen Zubringer Güterbahnhof. Der Zubringer Güterbahnhof setzt sich aus dem Tunnel Feldli, einem unterirdischen Kreisel, dem Tunnel Liebegg und den Anschlüssen an die Stadt zusammen. Für die Planung des Tunnels Feldli und des unterirdischen Kreisels ist das Bundesamt für Strassen ASTRA zuständig. Die weiteren Projektteile des Zubringers – die Anschlüsse an die Stadt und der Tunnel Liebegg – sind in der Zuständigkeit des Kantons St.Gallen. Für den Südanschluss des Liebeggtunnels auf dem Gemeindegebiet Teufen ist der Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständig. Mehr Informationen zum Projekt: https://zubringer-gueterbahnhof.ch/

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