Inhalt

Anpassung kantonaler Beiträge an Photovoltaik-Anlagen

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten bei der Produktion von Solarstrom finanzielle Beiträge. Die sehr erfolgreiche kantonale Förderung von Photovoltaikanlagen wird mit reduzierten Förderbeiträgen fortgeführt. 

Seit dem 1. Januar 2022 fördert der Kanton PV-Anlagen ab einer Leistung von 2 kWp, indem er die Beiträge des Bundes (Pronovo) verdoppelt. Das Förderprogramm trägt zur Zielerreichung gemäss kantonalem Energiegesetz bei. Dieses gibt vor, dass bis 2035 mindestens 40 Prozent des in Ausserrhoden verbrauchten Stromes aus erneuerbaren Energien im Kanton erzeugt werden sollen.

Die Zubaugeschwindigkeit der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen hat in den letzten drei Jahren massiv zugenommen. Dieser Erfolg gründet auf der kantonalen Förderung und den geänderten Rahmenbedingungen. Die stark gestiegenen Strompreise und Rückliefertarife der letzten Jahre machen eine Investition in eine eigene Stromproduktionsanlage sehr lukrativ. Da die hohen Kantonsbeiträge nicht mehr gerechtfertigt sind, wird der kantonale Förderbetrag für PV-Anlagen angepasst. Die Kürzung der Beiträge hat der Kantonsrat in seiner Februarsitzung beschlossen.

Neu werden die Bundesbeiträge bei PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. September 2025 nur noch um 50 % durch Kantonsmittel erhöht. Bei PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. August 2025 werden die Beiträge des Bundes wie bis anhin verdoppelt. 

Im Unterschied zu allen anderen Fördermassnahmen können PV-Fördergesuche erst nach Inbetriebnahme der Anlage und nach Vorliegen der rechtskräftigen Auszahlungsverfügung des Bundes beim Amt für Umwelt eingereicht werden.

Beitragsgesuche für die PV-Anlagen können unter portal.dasgebaeudeprogramm.ch/ar erfasst werden. Auf Gesuche von Photovoltaikanlagen, bei welchen noch keine rechtskräftige Verfügung des Bundes vorliegt, wird nicht eingetreten. Das kantonale Förderprogramm Energie 2021 Plus ist auf www.energie.ar.ch unter der Rubrik ‚Förderung‘ einsehbar.

Link Videostream (Youtube)

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr