Am 28. September befindet das Schweizer Stimmvolk über den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Wird dieser angenommen, wird gleichzeitig die Eigenmietwert-Besteuerung abgeschafft. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Lösung ab. Sie stellt zentrale steuerliche Grundprinzipien wie Gleichmässigkeit und Besteuerung nach Leistungsfähigkeit in Frage. Der Regierungsrat erachtet es zudem nicht als zielführend, die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Einführung einer Liegenschaftssteuer zu verbinden, die aufgrund der fehlenden bundesrechtlichen Vorgaben erhebliche Abgrenzungsprobleme sowie Umsetzungskosten nach sich zieht.
Für Kanton und Gemeinden bringt die Vorlage finanzielle Nachteile: Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einem geschätzten jährlichen Steuerausfall von 12 Millionen Franken führen. Darin enthalten ist der geschätzte Ausfall für Kanton und Gemeinden auf Zweitliegenschaften, welcher sich jährlich auf rund 620'000 Franken beläuft. Wie die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für Kanton und Gemeinden und die damit verbundenen Steuerausfälle kompensiert werden können, muss politisch festgelegt werden. Denkbar wären Steuerfusserhöhungen beim Kanton und den Gemeinden. Die Einführung und Erhebung einer Liegenschaftssteuer würde den Bedarf an zusätzlichen Personal- und Informatikressourcen mit sich bringen.
Aufgrund der hohen Einnahmenausfälle und dem angespannten Staatshaushalt empfiehlt der Regierungsrat daher, die Vorlage abzulehnen.