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Das fünfte Kulturkonzept gibt Impulse für die Zukunft

Appenzell Ausserrhoden verfügt in Sachen Kultur über ein solides Fundament und bewährte Fördergrundlagen. Eine davon ist das Kulturkonzept 2025. In diesem legt der Regierungsrat Förderkriterien und Entwicklungsschwerpunkte für die nächsten vier Jahre fest. Neu ist ein Handbuch, das Transparenz über die Förderpraxis schafft.

Die Kulturförderung in Appenzell Ausserrhoden basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Kulturförderungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung. Konkrete Leitplanken für die Fördertätigkeit und strategische Schwerpunkte sind jeweils im Kulturkonzept für die Dauer von vier Jahren festgehalten. Als Kernstück der Kulturpolitik des Regierungsrates trägt dieses den Bedürfnissen auf Seiten der Kulturgeniessenden und der Kulturschaffenden Rechnung. Das Konzept ist Grundlage für eine lebendige und partnerschaftliche Kulturförderung.

Neue Eingabetermine für Gesuche ab 10'000 Franken

Das nun vorliegende Kulturkonzept 2025 gliedert sich in zwei Teile: Mit «Förderung konkret» steht neu ein Handbuch bereit, das Orientierung in Bezug auf die Förderpraxis bietet. Wesentlicher Bestandteil ist neben den Fördervoraussetzungen und -kriterien das Verfahren. Wichtigste Neuerung ist, dass für Gesuche ab 10'000 Franken nur noch zwei Eingabetermine gelten – jeweils Ende Februar und Ende August. Kleinere Projektbeiträge können nach wie vor laufend beantragt werden. Den zweiten Teil des Kulturkonzepts bildet der Abschnitt «Perspektiven», der die Schwerpunkte des letzten Kulturkonzepts reflektiert und eine Übersicht über die verwendeten Mittel enthält. Ferner fängt der zweite Teil die Stimmen verschiedener Kulturakteurinnen und -akteure ein. Sie formulieren ihre Perspektiven in Bezug auf die Kulturförderung der nächsten Jahre. Bilder der in Bühler lebenden Künstlerin Regula Engeler geben der Publikation einen weiteren Blickwinkel.

Zehn Leitsätze und drei Schwerpunkte

Zehn Leitsätze bilden die Grundsätze der Fördertätigkeit für die nächsten vier Jahre. Sie sind wiederum eine Weiterentwicklung der ersten partizipativ ausgehandelten Leitsätze. Ergänzt werden sie von den drei Schwerpunkten, die der Regierungsrat festgelegt hat. Sie reagieren auf den gesellschaftlichen und kulturpolitischen Wandel und daraus entstehende neue Bedürfnisse. Erster Schwerpunkt ist die Kulturelle Teilhabe. Kulturelle Eigenaktivität zu fördern und Kulturangebote zugänglich zu machen liegt im Fokus. Damit wird ein Zeichen gesetzt, dass Kultur wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. Zweiter Schwerpunkt ist die Kultur als Arbeitswelt, wobei das Augenmerk auf eine branchengerechte Entlöhnung, die soziale Absicherung von Kulturschaffenden sowie Bestrebungen zu einer nachhaltigeren Kulturproduktion gelegt wird. Sie nimmt sich zusätzlich zur Einkommenssituation auch dem Netzwerk und der Begegnung unter den Kulturschaffenden sowie Plattformen für Austausch und Sichtbarkeit an. Dritter Schwerpunkt sind die Museen. Die Museumsstrategie wurde während der Aufbau- und Etablierungsphase der Museumskoordination von 2011 bis 2024 jeweils separat erlassen. Ab 2025 wird der Bereich regulär innerhalb des Kulturkonzepts geführt. Die Museumskoordinationsstelle initiiert weiterhin Kommunikationsvorhaben, greift fachliche Anliegen auf und führt Projekte durch. Der Bereich der Museen nimmt weiterhin einen wesentlichen Teil der Kulturförderung ein, auch in finanzieller Hinsicht.

Die Fördertätigkeit in Form von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen wird unverändert fortgeführt und funktioniert grösstenteils unabhängig der Schwerpunkte. Diese ergänzen die grundsätzliche Förderung und dienen als Wegweiser für die Entwicklung ebendieser. 

Das Kulturkonzept 2025 ist unter www.ar.ch/kulturfoerderung downloadbar oder kann via kultur@clutterar.ch bezogen werden.

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