Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden verlangt für die selbstständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit als kantonal approbierte Heilpraktikerin bzw. als kantonal approbierter Heilpraktiker eine kantonale Prüfung. Die diesjährige Prüfung wurde gemäss dem kantonalen Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durchgeführt und umfasste wie üblich einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil.
Die Prüfung fokussiert auf zentrale Fachgebiete des heilpraktischen Wirkungsfeldes. Dazu gehören insbesondere der Aufbau und die Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, die Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapiemöglichkeiten im Rahmen heilpraktischer Verfahren sowie das einschlägige eidgenössische und kantonale Heilmittel- und Gesundheitsrecht.
Die kantonale Heilpraktikerprüfung wurde ursprünglich mit dem Ziel der Qualitätssicherung im Bereich der heilpraktischen Tätigkeiten eingeführt. Während standardisierte eidgenössische Abschlüsse heute in der ganzen Schweiz etabliert sind, wird die eigenständige kantonale Prüfung nur noch in Appenzell Ausserrhoden angeboten.