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Förderprogramm Energie soll ab 1. Januar 2027 angepasst werden

Der Kanton richtet seine Photovoltaikförderung neu konsequent auf die Winterstromproduktion aus. Winterstromoptimierte PV-Anlagen sowie Anlagen in Kombination mit Wärmedämmmassnahmen werden gezielt gestärkt. Fördergesuche sind ab dem 1. Januar 2027 zwingend vor Baubeginn einzureichen. Das vom Regierungsrat angepasste Förderprogramm bedarf noch der Genehmigung des Kantonsrats.

Seit dem 1. Januar 2022 fördert der Kanton PV-Anlagen ab einer Leistung von 2 kWp. Nun soll diese Förderung konsequent auf die Versorgungssicherheit im Winter ausgerichtet werden. Entgegen dem höheren Strombedarf in der kälteren Jahreszeit entfallen beim heutigen PV-Anlagenpark, der überwiegend aus Dachanlagen besteht, rund drei Viertel der Jahresproduktion auf das Sommerhalbjahr und nur rund ein Viertel auf das Winterhalbjahr. 

Bei Modulen mit steilerem Neigungswinkel, wie bspw. bei Fassadenanlagen, reduziert sich zwar die Jahresproduktion, allerdings fallen hier rund 40 % davon auf das Winterhalbjahr. Der Grund dafür ist einfach: Der PV-Ertrag ist am höchsten, wenn die Sonne im rechten Winkel auf die Module trifft. Während also flache (Dach)Anlagen bei hohem Sonnenstand im Sommer besonders viel Strom produzieren, profitieren steil ausgerichtete Module vom tiefen Sonnenstand im Winter. Dieser Vorteil winterstromoptimierter Anlagen unterstützt der Kanton künftig gezielt. 

Gleichzeitig wird ein weiterer zentraler Hebel für die Energieeffizienz gestärkt: Die Kombination von PV-Anlagen mit Wärmedämmmassnahmen wird mit einem Bonus vergütet. Bei beheizten Gebäuden bietet sich die zeitgleiche Sanierung der Gebäudehülle an, da eine spätere Aussendämmung nur bei Demontage der PV-Module möglich ist. Durch die Kombination der Fassaden- oder Dachdämmung und der Installation einer PV-Anlage können also Synergien genutzt werden.

PV-Anlagen, die weder auf die Winterstromproduktion optimiert sind noch in Kombination mit Wärmedämmmassnahmen realisiert werden, werden künftig nicht mehr zusätzlich durch den Kanton gefördert. Die Förderung durch den Bund (Pronovo) bleibt hingegen bestehen.

Neue Förderlogik

Bei PV-Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2027 und einem Modulneigungswinkel ab 75° erhöht der Kanton den nationalen Neigungswinkelbonus um 300 Franken pro Kilowatt installierter Leistung. Wird gleichzeitig das Dach oder die Fassade nach der Massnahme M-01 gedämmt, werden in Abhängigkeit der Modulneigung (< 75° oder ≥ 75°) und dem gedämmten Gebäudeteil (Fassade oder Dach) 90 bis 150 Franken pro Quadratmeter mit Modulen belegter und gedämmter Fläche gesprochen. 

Übergangsfrist

Für alle anderen PV-Anlagen gilt eine Übergangsfrist für die kantonale Förderung: Für Anlagen mit Inbetriebnahmedatum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2026 können Fördergesuche noch bis Ende 2027 eingereicht werden. In dieser Zeit werden die Bundesbeiträge wie bisher durch kantonale Mittel erhöht.

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