Gemeinden übernehmen den Vollzug der Nothilfe im Asylbereich für alle Personen wieder selbst

Die kantonale Nothilfestruktur in Bühler sowie die Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden wird in Absprache von Kanton und Gemeinden auf Ende März 2027 aufgehoben.

Seit dem Jahr 2009 regelt eine Leistungsvereinbarung zwischen Kanton und allen Ausserrhoder Gemeinden, dass der Kanton den Nothilfevollzug für einen Teil der Einzelpersonen zentral übernimmt, während die Gemeinden für Familien und zusätzliche Einzelpersonen zuständig blieben. Nothilfe erhalten Asylpersonen mit einem rechtskräftigen negativen Asyl- und Wegweisungsentscheid, welche von der regulären Asylsozialhilfe ausgeschlossen sind. Der Kanton hat für die zentrale Unterbringung ab dem 1. Juli 2014 die Liegenschaft Göbsimühle mit rund 10 Unterbringungsplätzen von der Einwohnergemeinde Bühler gemietet. Die Betreuung der Unterbringungsstruktur haben die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland in Speicher im Auftrag des Kantons übernommen.

Aufgrund gestiegener Fallzahlen während der letzten Jahre stiess die sanierungsbedürftige Liegenschaft Göbsimühle in Bühler zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Vermehrt mussten deshalb diese Nothilfepersonen in den Asylunterkünften der Gemeinden untergebracht werden. Zudem wurden Frauen und Kinder seit jeher nicht der Nothilfeunterkunft in Bühler zugewiesen.

Die langjährige Suche des Kantons sowie einer Arbeitsgruppe aus der Gemeindepräsidienkonferenz nach einer geeigneten Ersatzliegenschaft blieb erfolglos. Zudem funktioniert die Unterbringung in den Gemeinden nach Auskunft der Asylsozialdienste gut. Eine zentrale, grössere Nothilfestruktur - aktuell wären rund 45 Plätze notwendig - wäre mit einem intensiveren Betreuungsaufwand und höheren Sicherheitskosten verbunden. Deshalb sind die Gemeinden und der Kanton übereingekommen, die gemeinsame Leistungsvereinbarung per 31. März 2027 aufzulösen und den Mietvertrag des Kantons mit der Einwohnergemeinde Bühler für die Liegenschaft Göbsimühle auf den gleichen Zeitpunkt hin zu kündigen. In der Folge werden inskünftig alle Personen aus der Nothilfe dezentral durch die Gemeinden untergebracht. Es kommt der für die Zuweisung von Asylpersonen an die Gemeinden übliche bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel zur Anwendung. Die Gemeinden sind gefordert, die notwendigen Plätze - auch für Spontanaufnahmen - zur Verfügung zu stellen. Finanziell ändert sich für die Gemeinden und den Kanton dadurch nichts.

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