Im Jahr 2012 wurde auf internationaler Ebene das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen überarbeitet, welches in der Schweiz sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsstufe umgesetzt werden muss. Die Kantone haben hierfür gemeinsam eine Vorlage – die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (IVöB 2019) – erarbeitet. Nebst der Berücksichtigung der bislang ergangenen Rechtsprechung wurde bei der Erarbeitung der IVöB 2019 auf eine Modernisierung des öffentlichen Beschaffungswesens sowie eine Harmonisierung der Verfahren in den Kantonen geachtet. Die IVöB 2019 regelt daher das öffentliche Beschaffungswesen umfassend.
Die Vorlage umfasst hauptsächlich den Beitritt des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur IVöB 2019. Auf kantonaler Ebene bleibt im Weiteren nur wenig Raum für weitere Regelungen. Daher enthält das Gesetz lediglich organisatorische Ausführungsbestimmungen.
Bis zum 21. November 2025 haben interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Vorlage zu äussern. Die Unterlagen sind auf www.ar.ch/vernehmlassungen abrufbar.