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Gesetz und Verordnung über die Entlastung des Staatshaushalts in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt zwei Vorlagen zur Entlastung des Staatshaushalts in die Vernehmlassung. Aufgrund der sich abzeichnenden finanziellen Situation des Kantons geht es in erster Linie darum, zukünftig wieder einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen. Es braucht positive operative Ergebnisse, um die Verschuldung einzudämmen bzw. abbauen zu können.

 

Das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushaltes bzw. der nachhaltigen Stabilisierung der Finanzlage des Kantons kann nur mit nachhaltigen Einsparungen im Bereich des Aufwandes der kantonalen Verwaltung, mit dem Verzicht von Aufgaben und mit Gesetzesanpassungen erreicht werden. Der Regierungsrat setzt die in seiner Zuständigkeit liegenden Massnahmen konsequent und zielgerichtet um. Die in die Vernehmlassung geschickten Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen des Kantonsrates sind zusammen mit den Massnahmen des Regierungsrates ein unabdingbarer Bestandteil zur Zielerreichung des Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+).

Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. Februar 2026. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

Zusätzliche Informationen

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