Die Erhebung der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdaten bildet die Grundlage für den Vollzug der agrarpolitischen und tierseuchenpolizeilichen Massnahmen sowie des Gewässer-, Umwelt- und Tierschutzes. Sie dient aber auch zum frühzeitigen Erkennen von Marktentwicklungen in der Landwirtschaft.
So müssen die Kantone gemäss eidgenössischer Tierseuchenverordnung alle Tierhaltungen der Klauentiere und die Tiere der Pferdegattungen, die Hausgeflügel, die Bienen sowie die Aquakulturbetriebe erfassen.
Folgende Personen und Betriebe müssen ihre Daten melden:
- Alle Betriebe mit Direktzahlungen
- Privatpersonen und Betriebe ohne Direktzahlungen; Ab 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen
- Privatpersonen und Betriebe ohne Direktzahlungen: Tierbestände ab dem ersten Tier aus den Kategorien Klauentiere, Huftiere und Geflügel bzw. ab dem ersten Bienenvolk
Die Informationen zur landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung werden bestehenden Betrieben und Tierhaltungen direkt via E-Mail zugestellt.