Inhalt

Neue Finanzierung von angestellten pflegenden Angehörigen

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Pflegefinanzierung angepasst. Er führt per 1. Januar 2026 einen separaten Ansatz für Leistungen von pflegenden Angehörigen ein, die von Spitex-Organisationen angestellt sind. Die Kosten für die Gemeinden fallen dadurch erheblich tiefer aus.

Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2019 können auch Angehörige ohne Fachausbildung Grundpflege leisten und diese über die Krankenkasse abrechnen. Die Anstellung von pflegenden Angehörigen durch spezialisierte private Spitex-Organisationen hat sich seither zu einem Geschäftsmodell entwickelt. Das hat auch in Appenzell Ausserrhoden zu mehr abgerechneten Stunden geführt. Die Leistungen der Grundpflege sind von 2020 bis 2024 um über 50 Prozent angestiegen. 2024 wurde ein Fünftel der verrechneten 55'000 Stunden im Bereich der Grundpflege ausschliesslich von privaten Spitex-Organisationen erbracht, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert haben.

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im April 2025 eine Anpassung der Verordnung über die Pflegefinanzierung in Aussicht gestellt. Dabei betonte er, wie unverzichtbar die grosse Leistung pflegender Angehöriger für das Gesundheitswesen und die Gesellschaft seien. Er stellte aber auch einen dringlichen Handlungsbedarf bei der Finanzierung fest. So sind in den bislang gültigen Ansätzen für Leistungen der Grundpflege Kosten berücksichtigt, welche bei angestellten pflegenden Angehörigen nicht (Weg und Mobilitätskosten) oder nicht im gleichen Masse (Administration und Organisation) entstehen.

Tiefere Kosten für die Gemeinde

Der Regierungsrat hat nun mit der Verabschiedung der entsprechenden Verordnung einen separaten Höchstansatz im Bereich der Grundpflege für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2026 erlassen. Werden sie als Angestellte einer Spitex-Organisation in der Grundpflege tätig, gilt künftig der Ansatz von 64.20 Franken je Stunde. Pro Stunde Grundpflege zahlt die Krankenkasse 52.60 Franken. Dadurch verbleiben für die Gemeinden – abzüglich der Patientenbeteiligung von 7.70 Franken pro Tag – Restkosten von maximal 11.60 Franken. Pflegende Angehörige erhalten derzeit 30 bis 40 Franken pro Stunde. Die Spitex-Organisation erhält zusätzlich eine Entschädigung.

Im Sinne der Transparenz ist auf der Rechnung neu auszuweisen, wenn die Grundpflege durch Angehörige erbracht wird. Damit schafft der Regierungsrat transparente Rahmenbedingungen für den Einsatz von pflegenden Angehörigen.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr