Neue Identitätskarte mit Chip ab November 2026

Seit Anfang November können Schweizerinnen und Schweizer die neue biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip bleibt weiterhin erhältlich.

Mit der neuen Identitätskarte passt die Schweiz ihre Ausweise an die europäischen Sicherheitsstandards an. Die EU-Mitgliedstaaten stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen ausschliesslich biometrische Identitätskarten aus.

Zwei Varianten der Identitätskarte

Schweizerinnen und Schweizer können zwischen zwei Varianten wählen: Die neue biometrische Identitätskarte enthält einen Chip mit biometrischen Daten und erfüllt die europäischen Sicherheitsstandards. Sie ist empfohlen für Personen, die in die EU reisen.

Die nicht-biometrische Identitätskarte kann insbesondere zur Identifikation innerhalb der Schweiz verwendet werden. Sie ist ausreichend für Personen, die ihre Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und müssen nicht ersetzt werden.

Vorgehen für Ausserrhoder Einwohnerinnen und Einwohner

Detaillierte Informationen zur Beantragung von biometrischen und nicht-biometrischen Identitätskarten sowie zu den Zuständigkeiten finden Sie auf der Website des Kantons unter www.ar.ch/passbuero. 

Beide Varianten der Identitätskarte können auch online unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 071 353 67 87 beantragt werden.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
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