Im Gebiet List sind durch jahrzehntelangen Abbau und Aufbereitung von Kies grosse Amphibienweiher entstanden. Der Bund hat dieses Gebiet deshalb als "Wanderobjekt" und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung bezeichnet. Nach dem Ende der Kiesaufbereitung wurden die Kiesgruben aufgefüllt. Dazu hat der Kanton im Jahr 2011 eine kantonale Deponiezone mit Sondernutzungsplan erlassen. Mit dem Auffüllen und Renaturieren der Kiesgruben wurde gleichlaufend das Amphibienlaichgebiet von einem "Wanderobjekt" in ein "ortsfestes Objekt" von nationaler Bedeutung überführt.
Die Deponie- und Renaturierungsarbeiten sind abgeschlossen. Das Gebiet List ist etappenweise für die extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung und den Amphibienschutz wiederhergestellt. Mit den nun vorliegenden angepassten Erlassen wird diese Veränderung auch in den Planungsinstrumenten abgebildet und für die zukünftige Nutzung und den Schutz gesichert.
Schutz langfristig sichergestellt
Der Kanton schützt das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung mit einer Schutzverordnung, die Nutzung, Schutz und Pflege des Gebietes langfristig sicherstellt. Aufgrund der notwendigen Verfahrenskoordination weist die Gemeinde Stein mit dem Teilzonenplan List das Gebiet einer Grundnutzung 'Landwirtschaftszone mit überlagerter Grünzone' zu. Die separate Erstellung des Teilzonenplans liegt in der Verantwortung des kantonalen Departements Bau und Volkswirtschaft. Aufgrund zeitlicher Differenzen konnte der Teilzonenplan nicht zeitgleich mit der Ortsplanungsrevision in die Mitwirkung gegeben werden und wird daher separat behandelt. Der Teilzonenplan List steht konzeptionell in keiner Abhängigkeit mit der Ortsplanungsrevision Stein.
Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Mitwirkung vom 3. November 2025 bis 2. Dezember 2025 eingeladen. Alle Planungen sind dann unter www.ar.ch/mitwirkung sowie www.stein-ar.ch online abrufbar - oder beim Amt für Raum und Wald in Herisau sowie im Gemeindehaus Stein einsehbar.