Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung zur Planung eines bedarfsgerechten Platzangebots in Alters- und Pflegeheimen verpflichtet. Mit der nun vorliegenden Pflegeheimplanung werden die maximal erforderliche Anzahl Pflegeplätze in Appenzell Ausserrhoden mittelfristig bis 2035 und langfristig bis 2045 zur Realisierung des erforderlichen Gesamtangebots bestimmt. Diese vorausschauende Planung ist wichtig, damit bei zusätzlichem Platzbedarf die nötigen Infrastrukturen zeitgerecht realisiert werden können.
Ausrichtung Pflegeheimplanung
Die Gemeinden realisieren im Rahmen der kantonalen Planung und unter Ermittlung der kommunalen und regionalen Bedürfnisse das kommunale oder regionale Pflegeheimangebot. Je nach Strategie und Ausgestaltung des ambulanten Angebots wird das stationäre Platzangebot unterschiedlich ausfallen.
Ziel ist, die selbständige Lebensgestaltung der älteren Menschen im vertrauten Umfeld durch eine breite Palette von Unterstützungsangeboten zu erhalten. In fast allen Gemeinden steht der Bevölkerung ein Alters- und Pflegeheim zur Verfügung. In den vergangenen Jahren haben zudem auch die Angebote Tages- und Nachtstätten oder betreute Alterswohnungen mit Dienstleistungen eines Pflegeheims zugenommen. Sie stellen neben den Pflegeheimen und der Spitex ein zunehmend wichtiges Angebot dar.
Die Wahlfreiheit der älteren Menschen bezüglich der geeigneten Wohn- und Unterstützungsform hat für den Regierungsrat eine hohe Bedeutung. Dem Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben, ist entsprechend Nachachtung zu verschaffen. Dafür sind u. a. die Leistungen der Spitex-Organisationen und betreute Alterswohnungen mit Dienstleistungen von grosser Bedeutung. Für die Bereitstellung eines breit gefächerten Betreuungs-, Pflege- und Unterstützungsangebots wird weiterhin der Grundsatz «ambulant und stationär» verfolgt.
Pflegeheimplanung 2025
Die Pflegeheimplanung 2025 basiert auf den statistischen Grundlagen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan). Der Bedarf an Alters- und Pflegeheimen ist in erster Linie von der zukünftigen Grösse der Kantonsbevölkerung 65+ abhängig. Des Weiteren wird die zunehmende Lebenserwartung und die damit verbundene mögliche Änderung der zukünftigen Pflegedauer mittels epidemiologischer Szenarien modelliert. Derzeit verfügt der Kanton über ein Gesamtangebot von 1'033 Plätzen. Je nach Szenario liegt der Bedarf gemäss Obsan im Jahr 2035 zwischen 865 und 1'053 Plätzen, für das Jahr 2045 zwischen 1'081 und 1'307 Pflegeplätzen. Der höhere Bedarf ergibt sich bei der Annahme der gleichbleibenden Pflegedauer im Vergleich zum Referenzjahr 2022, jedoch unter Berücksichtigung der wachsenden Bevölkerung. Der geringere Platzbedarf im Vergleich zu heute wird unter der Annahme simuliert, dass ein Anteil der nicht oder nur leicht pflegebedürftigen Personen zukünftig nicht mehr ins Pflegeheim eintritt, sondern alternativ versorgt wird, etwa durch die Spitex.
Der Eintritt der "Babyboomer-Generationen" in das höhere Alter ist mit einer beschleunigten demografischen Entwicklung verbunden. Bei der langfristigen Perspektive ist daher insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung 65+ von Appenzell Ausserrhoden bis 2050 kurzfristig stark zu- und danach wieder deutlich abnehmen wird. Es ist daher zu verhindern, dass Investitionen in neue Infrastrukturen realisiert werden, die aufgrund der heutigen Datenlage in den Jahren nach 2050 nicht mehr benötigt werden. Auch aus dieser Sicht ist daher die Vergrösserung von betreuten Alterswohnungen wichtig. Der Regierungsrat hat nach Abwägen verschiedener Faktoren die Kapazität 2035 (mittelfristige Perspektive) bei 1'050 Plätzen, die Kapazität 2045 (langfristige Perspektive) bei 1'150 Plätzen festgelegt.
Gemeinsame Umsetzung
Die Pflegeheimplanung richtet den Blick auf die kommenden 20 Jahren. Aus Sicht des Regierungsrates liegt es in der Natur der Sache, dass die Planung deshalb mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Initiierung, Gestaltung und Bereitstellung eines vielfältigen Wohn- und Betreuungsangebots für die Gemeinden herausfordernd ist. Der Bericht zur Pflegeheimplanung bildet die fachliche Grundlage für die Bestimmung des nötigen Pflegeheimangebots. Er erläutert jedoch nicht umfassend die Grundsätze der Alterspolitik oder deren konkrete Umsetzung. Diese sind aus Sicht des Regierungsrates in den Gemeinden und Regionen im Dialog mit zuständigen kantonalen Stellen zu klären. Der Regierungsrat sichert den Gemeinden seine Bereitschaft zu, auf ihren Wunsch hin und bei Bedarf mit Begleitmassnahmen zu unterstützen.
Zwischenberichterstattung
Die Pflegeheimplanung soll künftig alle zehn Jahre angepasst werden. In der kommenden Planungsphase wird das Departement Gesundheit und Soziales im Jahr 2030 einen Zwischenbericht erstellen. In diesem wird die Entwicklung kritisch beurteilt, so dass bei Bedarf rechtzeitig korrigiert werden kann.
--> Link zur Pflegeheimplanung 2025 und zum Obsan-Bericht --> Pflegeheimplanung