Inhalt

Rechtliche Grundlagen des Kantonsrats werden modernisiert

Das Büro des Kantonsrats hat eine Teilrevision des Kantonsratsgesetzes sowie der Geschäftsordnung des Kantonsrates in die Wege geleitet. Ziel ist es, die 2019 in Kraft getretenen rechtlichen Grundlagen an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Arbeitsfähigkeit des Kantonsrates sowie der Kommissionen zu stärken. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Digitalisierung, die Schaffung einer neuen ständigen Kommission sowie die Einführung einer Grundentschädigung der Ratsmitglieder.

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Abläufe und Vorgaben im Kantonsrat optimiert werden können. Die bisher sechs ständigen Kommissionen sollen um eine Rechtspflegekommission (RPK) ergänzt werden, die als Aufsichtsorgan über gerichtliche Organe und die verwaltungsunabhängigen Behörden wie Datenschutzkontrollorgan, Finanzkontrolle sowie die künftige Ombudsstelle dient. Die RPK soll zu einer Entlastung der seit Jahren stark geforderten Kommission Inneres und Sicherheit sowie der Geschäftsprüfungskommission führen.

Der elektronische Geschäftsverkehr ist auch im Kantonsrat von zunehmender Bedeutung. Die Geschäftsordnung soll deshalb präzisieren, in welchen Fällen aufgrund erhöhter Anforderungen an Beweiskraft oder Authentifizierung weiterhin die Papierform erforderlich ist.

In ausserordentlichen Lagen soll es dem Kantonsrat neu möglich sein, Sitzungen elektronisch abzuhalten sowie Beschlüsse auf dem Zirkularweg zu fällen.

Die Kantonsratsmitglieder erhalten heute Taggelder. Neu sollen sie zusätzlich eine wohnortsabhängige jährliche Grundentschädigung erhalten: Räte aus dem Vorderland 3'000 Franken, solche aus dem Mittelland 2'500 und jene aus dem Hinterland 2'000 Franken. Mit der Einführung einer Grundentschädigung entfallen Reisespesen für die Fahrt zu und von den Sitzungsorten im Kanton sowie der Anspruch auf eine pauschale Verpflegungsentschädigung. Auch wird auf eine Erhöhung der Taggelder verzichtet.
Eine Grundentschädigung war schon 2018 bei der Erarbeitung des Kantonsratsgesetzes ein Thema, weil für die Aufrechterhaltung des Milizsystems eine angemessene Entschädigung zentral ist. Die Übernahme und Ausübung eines Amtes als Kantonsrätin oder Kantonsrat soll nicht nur Personen vorbehalten sein, die es sich finanziell leisten können, auf Einkommen zu verzichten. Um Vertreterinnen und Vertretern aller sozialen Schichten die Einsitznahme ins Parlament zu ermöglichen, soll das Amt dank der Grundentschädigung finanziell tragbarer ausgestaltet werden. 

Eine weitere Änderung betrifft das Gebet zu Beginn der Sitzungen, das seit mehreren Jahren zu Diskussionen führt. Neu soll es durch einen Text ersetzt werden, der einem "Moment der Besinnung" gleichkommt, jedoch nicht zwingend einen religiösen Bezug aufweisen muss. 

Das teilrevidierte Kantonsratsgesetz sowie die Geschäftsordnung sollen auf die neue Legislatur Anfang Juni 2027 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Mai 2026. Interessierte Personen können die Unterlagen unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehen.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr