Inhalt

Regierungsrat erlässt Verordnung zur Umsetzung der Pflegeinitiative

Der Bundesrat setzt die Pflegeinitiative in zwei Etappen um. Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive, die in Appenzell Ausserrhoden nun mit einer Verordnung umgesetzt wird. Ab 1. Oktober 2024 können Studierende im Bereich Pflege, die im Kanton wohnen, Ausbildungsbeiträge beanspruchen. Pflegeinstitutionen wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Spitex-Organisationen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge für ihre Aufwände zur Ausbildung von Pflegekräften.

Die Stimmberechtigen nahmen am 28. November 2023 die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" (Pflegeinitiative) an. Der Bundesrat setzt die Pflegeinitiative in zwei Etappen um. Die erste Etappe beinhaltet eine Ausbildungsoffensive sowie die direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen. Das entsprechende Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege   ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Die zweite Etappe wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Förderung der beruflichen Entwicklung umfassen. Dazu führte der Bundesrat in den vergangenen Monaten eine Vernehmlassung durch. Er wird die entsprechenden Bestimmungen voraussichtlich 2028 in Kraft setzen.

Um die zeitlichen Vorgaben einzuhalten und die Ziele der Pflegeinitiative zu erreichen, setzt der Regierungsrat das erwähnte Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege in einer Verordnung um. Pflegeinstitutionen wie Spitäler und Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege (Spitex-Organisationen), die eine kantonale Betriebsbewilligung haben, sind verpflichtet, die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen sicherzustellen. Der Kanton erhebt die Ausbildungskapazitäten der einzelnen Institutionen, die Konzepte über die praktische Ausbildung erstellen müssen. Sie erhalten für ihre ungedeckten Kosten einen Beitrag von Fr. 300 pro Praktikumswoche. Weiter kann der Kanton Beiträge für besondere Massnahmen von Pflegeinstitutionen oder von Höheren Fachschulen sprechen.

Personen, die ihren Wohnsitz in Appenzell Ausserrhoden haben, mindestens 22 Jahre alt sind und den Bildungsgang Pflege an einer Höheren Fachschule HF oder Fachhochschule FH absolvieren, können zudem Ausbildungsbeiträge beanspruchen. Sie erhalten zur Unterstützung monatlich Fr. 1'000 und zusätzlich Fr. 500, wenn sie für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger solche Ausbildungsbeiträge. Entsprechende Gesuche können ab 1. Oktober 2024 beim Departement Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf www.ar.ch/pflegeinitiative

Die Kosten der Umsetzung der Pflegeinitiative in Appenzell Ausserrhoden werden für 2025 auf gesamthaft Fr. 550'000 geschätzt. Der finanzielle Aufwand wird vom Bund und dem Kanton zur Hälfte getragen, womit sich der Kantonsanteil auf etwa Fr. 275'000 beläuft. Die Geltungsdauer des Bundesgesetzes, das die Grundlage für die Beiträge enthält, ist auf acht Jahre beschränkt. Die regierungsrätliche Verordnung enthält ebenfalls diese Befristung.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr