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Spitalversorgung und Arbeitsplätze im Kanton sichern

Der Regierungsrat will die spitalmedizinische Grundversorgung in Appenzell Ausserrhoden langfristig qualitativ hochstehend und finanziell tragbar sichern. Dazu soll das Spitalverbundgesetz (SVARG) angepasst werden. Kern der Vorlage ist, dem Akutspital Herisau und dem Psychiatrischen Zentrum AR (PZA) unternehmerische Flexibilität zu ermöglichen. Die Vernehmlassung zur Gesetzesanpassung dauert bis am 15. Mai 2026. Vorbehältlich der parlamentarischen Beratung könnte das angepasste Gesetz am 1. März 2028 in Kraft treten.

Die Schweizer Spitallandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Auch die Ostschweiz ist stark betroffen. Treiber dafür sind die Ambulantisierung, der Fachkräftemangel, hohe Investitionen sowie steigende regulatorische Vorgaben. Diese Entwicklungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Spitäler. Kleinere Regionalspitäler sind besonders betroffen. In seiner heutigen Struktur stösst der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) an Grenzen. Finanzielle Beteiligungen sind heute nicht möglich. Das schränkt die Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds ein, erschwert die Weiterentwicklung und gefährdet langfristig dessen Fortbestand. Deshalb schlägt der Regierungsrat die Teilrevision des Spitalverbundgesetzes vor.

Unternehmerisch handeln, Beteiligungen ermöglichen 

Mit der Anpassung des Gesetzes erhalten das Akutspital Herisau und das PZA mehr unternehmerische Flexibilität, um auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen zu reagieren. Konkret sind künftig auch finanzielle Beteiligungen durch Dritte möglich. Dadurch lassen sich medizinische Kompetenzen bündeln, die Aus- und Weiterbildung weiterentwickeln und Behandlungsprozesse verbessern. Finanzielle Beteiligungen würden den Kanton finanziell entlasten, weil Investitionen gemeinsam mit Partnern getragen werden könnten. Das revidierte Gesetz würde es auch erlauben, die Betriebe auf eine andere Organisation zu übertragen. Mit der Vorlage wird jedoch kein Entscheid über eine künftige Eigentümerschaft getroffen. Der Regierungsrat will die Handlungsoptionen erweitern und damit die Spitalregion Appenzell Ausserrhoden langfristig sichern. Die Kontrolle und der Entscheid über das Eigentum der Betriebe liegen beim Regierungsrat.

Eigenständige und klare Strukturen

Konkret sieht die Revision vor, das Akutspital Herisau und das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in zwei eigenständige privatrechtliche Aktiengesellschaften unter dem Dach des Spitalverbunds Appenzell Ausserrhoden (SVAR) zu führen. Diese Trennung ist sinnvoll, weil Akutsomatik und Psychiatrie wegen der Spezialisierung im Gesundheitswesen unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen haben.

Der SVAR bleibt als öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons bestehen und fokussiert sich künftig auf die strategische Führung der Aktiengesellschaften und die Bereitstellung der Immobilien. Die Grundstücke bleiben somit im Eigentum des Kantons. Mit Leistungsaufträgen an die beiden neuen Aktiengesellschaften behält der Kanton die Kontrolle über die spitalmedizinische Gesundheitsversorgung.

Attraktive Arbeitgeberin bleiben

Vorgesehen ist, dass die Mitarbeitenden des SVAR bei der Umsetzung der neuen Struktur voraussichtlich im Jahr 2028 von den neuen Aktiengesellschaften übernommen werden. Für die heutigen Anstellungsbedingungen wird dannzumal eine Übergangsregelung erarbeitet. Das Akutspital Herisau und das PZA stehen im Wettbewerb um Fachkräfte. Deshalb braucht es auch in Zukunft attraktive Arbeitsbedingungen. Eine privatrechtliche Organisation erlaubt es zudem, einfacher auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden einzugehen und den Anforderungen des Fachkräftemarkts zu entsprechen. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung besteht unverändert fort. Mit der Gründung der Aktiengesellschaften lassen sich die Spitalversorgung und die Arbeits- und Ausbildungsplätze – dank einer erhöhten Flexibilität und stärkeren unternehmerischen Freiheit – am besten sichern.

Zentrale Rolle für Appenzell Ausserrhoden

Das Akutspital Herisau ist in vielen Leistungsbereichen für Appenzell Ausserrhoden und die Region versorgungsrelevant. Ohne das Angebot würden in der Ostschweiz ein erheblicher Engpass und deutlich längere Wege für Patientinnen und Patienten entstehen. Das PZA erfüllt als Vollversorger mit Notfall- und breit gefächertem Leistungsangebot ebenfalls eine zentrale Versorgungsfunktion für die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden und angrenzenden Regionen. Der SVAR ist zudem einer der grössten Arbeitgeber und Ausbildungsstätten im Kanton und hat eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung.

Vernehmlassung als erster Schritt 

Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Interessierte Kreise können sich bis am 15. Mai 2026 zur Vorlage äussern. Anschliessend wird der Regierungsrat die Ergebnisse der Vernehmlassung auswerten und die Botschaft für den Kantonsrat ausarbeiten. Voraussichtlich im März 2027 könnte die erste Lesung im Kantonsrat stattfinden. In der anschliessenden Volksdiskussion kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern. Vorbehältlich der Beratung im Kantonsrat könnte das angepasste Gesetz am 1. März 2028 in Kraft treten. 

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.ar.ch/vernehmlassungen zu finden.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

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Zusätzliche Informationen

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