Am 26. November 2023 haben die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder die Möglichkeit, über die künftige Stossrichtung hinsichtlich der Gemeindestruktur in Appenzell Ausserrhoden abzustimmen. Dazu wird über den vom Regierungsrat bevorzugten Gegenvorschlag einerseits und über eine Eventualvorlage andererseits abgestimmt. Beide Vorlagen haben zum Ziel, die Gemeindestrukturen zu reformieren. Sie unterscheiden sich aber im Weg, der dafür eingeschlagen werden soll.
Der Gegenvorschlag möchte die heute zwanzig Gemeinden zu drei bis fünf Gemeinden zusammenlegen und dort Kräfte bündeln, wo es sinnvoll ist. So soll den immer höheren Anforderungen, die an eine effiziente und zeitgemässe Verwaltung gestellt werden, begegnet werden. Wird der Gegenvorschlag angenommen, dann übernimmt der Kanton die Federführung bei der Umsetzung und Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes. Im Rahmen dieses Prozesses sind zahlreiche Fragen und Weichenstellungen unter Mitwirkung der Gemeinden zu klären. Die Stimmberechtigten können im weiteren Verlauf über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen abstimmen. Der Regierungsrat hat signalisiert, dass je nach Verlauf im Jahr 2028 mit den neuen Strukturen gestartet werden könnte.
Die Eventualvorlage gibt im Gegensatz zum Gegenvorschlag keinen konkreten Auftrag zur Zusammenlegung von Gemeinden. Künftige Fusionen von Gemeinden sollen aber ermöglicht und erleichtert werden. Die Gemeinden stünden bei Annahme der Eventualvorlage weiterhin selbst in der Verantwortung und würden bei Bedarf vom Kanton administrativ und finanziell unterstützt. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang wird auch hier in einem anschliessenden Gesetzgebungsprozess zu klären sein, der auch Detailfragen regeln soll. Auch hier könnte das Stimmvolk im weiteren Verlauf über die neuen Gesetze abstimmen.
Bei der Abstimmung vom 26. November 2023 geht es um eine zukunftsweisende Veränderung in der Gemeindestruktur von Appenzell Ausserrhoden. Es geht um eine der prägendsten Abstimmungen seit der Abschaffung der Landsgemeinde. Der Regierungsrat ist sich über die Tragweite der Abstimmung im Klaren und sieht die Notwendigkeit für Veränderungen. Deshalb spricht er sich für die Annahme des Gegenvorschlags aus. Durch die Annahme des Gegenvorschlags würde Appenzell Ausserrhoden seine Gemeindestruktur in absehbarer Zeit auf aktuelle und künftige Herausforderungen anpassen können. Für den Regierungsrat ist wichtig, dass sich die Stimmberechtigten ausreichend und sachlich über die beiden Vorlagen orientieren können. Aus Sicht des Regierungsrates liegt es im Interesse des Kantons und der Gemeinden, dass entweder der Gegenvorschlag oder die Eventualvorlage von den Stimmberechtigten angenommen wird. Beide Vorlagen führen zu Veränderungen – in unterschiedlichem Masse.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Ausserrhoder Stimmberechtigten Ende Oktober zugestellt. Verschiedene interessierte Kreise organisieren Diskussionsveranstaltungen für die Bevölkerung. Die Daten dafür sowie weiterführende Informationen zum bevorstehenden Urnengang sind auf der Website des Kantons unter www.ar.ch/gemeindestruktur abrufbar.