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Über 12 Millionen Franken für den kantonalen Finanzausgleich

Dieses Jahr erhalten zwölf Ausserrhoder Gemeinden rund 12,3 Millionen Franken aus dem kantonalen Finanzausgleich. Finanziert werden diese Ausgleichszahlungen durch einen Kantonsbeitrag von 6,3 Millionen Franken; den Rest steuern acht Gebergemeinden bei.

Der Finanzausgleich an die berechtigten Gemeinden beträgt insgesamt 12'313'900 Franken (Vorjahr: 11'679'500 Franken). Die Finanzierung wird von acht beitragspflichtigen Gemeinden mit 5'967'900 Franken (Vorjahr: 5'775'600 Franken) und dem Kanton mit 6'346'000 Franken (Vorjahr: 5'903'900 Franken) getragen. Die Leistungsverpflichtungen und die Leistungsansprüche errechnen sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen.

Grundlage für alle Berechnungen des kantonalen Finanzausgleichs ist das Mittel der drei Vorjahre 2021–2023: Die Mindestausstattung hat sich basierend darauf um 490'700 Franken (+ 5,4 %) erhöht, die Steuerkraftabschöpfung ist um 145'100 Franken (+ 2,9 %) höher ausgefallen. Beim Schulkostenausgleich haben sich die Ansprüche um 96'500 Franken (+ 5,2 %) erhöht. Der Soziallastenausgleich hat zu einer Umverteilung von 1'449'600 Franken geführt und ist somit um 87'500 Franken (+ 6,4 %) gestiegen.

Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich hat das Ergebnis der Berechnungen für den Finanzausgleich 2024 geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.

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