Die Verhandlungen zwischen dem Regierungsrat und dem Verein Appenzellerland über dem Bodensee (AüB) für die Übernahme des Spitalareals Heiden konnten bisher nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. Die Preisvorstellungen der Parteien liegen zu weit auseinander, um auf Anhieb eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Über die finanziellen Details wurde zwischen den Verhandlungspartnern Stillschweigen vereinbart.
Der Regierungsrat hat entschieden, das Objekt öffentlich auszuschreiben. Eine zentrale Bedingung ist, dass die bestehenden langjährigen Mietverhältnisse mit dem Medizinischen Ambulatorium in Heiden (MAiH) und dem regionalen Betreuungszentrum Heiden (BZH) langfristig weitergeführt werden. Damit soll die Kontinuität für die bisherigen Mieterinnen und Mieter gewährleistet bleiben.
Erfolgreiche Entwicklung
Für den Kanton und die Gemeinden des Appenzellerlandes über dem Bodensee ist zentral, dass die ambulante medizinische Versorgung der Region sichergestellt und für die Bevölkerung der Region gut erreichbar ist. Mit dem MAiH ist auf privater Basis in kurzer Zeit ein Basisangebot im ehemaligen Spitalgebäude entstanden, das die Bedürfnisse der Bevölkerung weitgehend abdeckt. Auch das BZH nutzt Teile des ehemaligen Spitalgebäudes und sieht einen weiteren Ausbau vor. Diese positiven Entwicklungen werden von allen Seiten ausdrücklich begrüsst.
Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden des AüB ein solides Geschäftsmodell für das Spitalgebäude entwickelt und ein fundiertes Kaufangebot eingereicht. Konkret wird die Gründung eines selbsttragenden Zweckverbands vorgesehen, welcher die Infrastruktur für die regionale Gesundheitsversorgung und Stärkung der Alterspflege zur Verfügung stellt.
Die übrigen Gebäude des Spitalareals sind in diesem Geschäftsmodell nicht eingeschlossen. Die Gemeinden des AüB können sich auch vorstellen, dass die Infrastruktur für die ambulante medizinische Versorgung und die Alterspflege durch Dritte bereitgestellt wird. Die Entscheidung über die Zukunft des Spitalareals liegt beim Kanton als Eigentümer.
Weiteres Vorgehen
Das gemeinsame Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die im öffentlichen Interesse des Kantons und der Gemeinden ist. Nach Eingang und Prüfung der eingereichten Kaufangebote wird der Regierungsrat das weitere Vorgehen festlegen. Anschliessend werden der Kanton und die Gemeinden, basierend auf den vorliegenden Angeboten, die Verhandlungen fortsetzen.
Infobox: AüB
Der Verein Appenzellerland über dem Bodensee umfasst die Gemeinden Grub, Heiden, Lutzenberg, Rehetobel, Reute, Wald, Walzenhausen, Wolfhalden sowie den Bezirk Oberegg. Zudem sind zahlreiche Unternehmen und Einzelpersonen Mitglieder des Vereins, der sich der Standortförderung verschrieben hat.