In der kantonalen Volksabstimmung Ende November 2025 wurde der Totalrevision der Kantonsverfassung zugestimmt. In Art. 119 ist auf Verfassungsstufe eine Ombudsstelle vorgesehen. Mit dieser soll eine verwaltungsunabhängige und niederschwellige Anlaufstelle geschaffen werden. Privatpersonen, die sich mit Verwaltungsabläufen nicht zurechtfinden oder sich im Umgang mit Behörden überfordert oder ungerecht behandelt fühlen, sollen bei der Ombudsstelle unkompliziert Rat und Hilfe finden. Als unparteiische und unabhängige Stelle nimmt sie zwischen Privatpersonen und Amtsstellen oder Behörden von Kanton und Gemeinden eine vermittelnde Position ein, um Anliegen unbürokratisch zu erledigen und anbahnende oder bestehende Konflikte einvernehmlich beizulegen. Die Ombudsstelle kann die Rechtmässigkeit des Handelns von Behörden aus einem viel näheren und alltäglicheren Blickwinkel untersuchen, als es Gemeinderäten, Regierungsrat oder Kantonsrat als Aufsichtsorgane möglich wäre.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Rahmenbedingungen für die neue Ombudsstelle festgelegt und die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung präzisiert. Die Vernehmlassung dauert vom 23. Januar bis 24. April 2026. Interessierte können die Unterlagen online abrufen unter www.ar.ch/vernehmlassungen.