Inhalt

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Auf den 1. Januar 2026 tritt die neue Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen in Kraft.

Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kraft gesetzt. Diese Verordnung ersetzt den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer aus dem Jahr 1986. Die neue Verordnung verbessert die Anstellungsbedingungen der Arbeitnehmenden, die hauswirtschaftliche Arbeitsleistungen und Betreuungsarbeiten erbringen. 

Die Verordnung berücksichtigt neu auch diejenigen Arbeitnehmenden, die ihre Leistungen im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung erbringen. Denn bis heute waren deren Arbeitsbedingungen gesetzlich nicht umfassend geregelt. Aufgrund der Schutz- und Informationsfunktion des Normalarbeitsvertrags legt die Verordnung zudem ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmenden sowie auf die Dokumentationspflicht.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr