Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) überprüft den schweizerischen Alkoholmarkt und erhebt Steuern auf die konsumierten Spirituosen. Die Besteuerung von alkoholischen Getränken soll helfen, den Konsum zu reduzieren. Parallel wird die Steuer als Beitrag zur Entschädigung der durch den Alkoholkonsum verursachten sozialen Kosten eingesetzt. Der Reinertrag aus der Steuer geht zu 90 % an den Bund und zu 10 % an die Kantone. Die Spirituosensteuer ist zweckgebunden und muss zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch verwendet werden.
Die Ausschüttung des BAZG für Appenzell Ausserrhoden im Jahr 2024 betrug 160'390 Franken. Zusätzlich erhielt der Kanton eine Nachzahlung für das Jahr 2023 von 16'030.- Franken. Der Regierungsrat hat nun 120'400 Franken an Institutionen und Organisationen weiter verteilt, die im Suchtbereich tätig sind. Beiträge erhalten die Organisation Forum Suchtmedizin Ostschweiz (FOSUMOS), das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden, die Stiftung Sucht Schweiz, der Fachverband Sucht, die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden sowie der Verein OMG! – Theater. Der nicht verteilte Betrag von Fr. 56'020.– verbleibt im Fonds (Stand 1. Januar 2025 Fr. 362'445.–).