EU/EFTA-Staaten Für Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA-Staaten gilt das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Mehr erfahren Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit Die Entsendung von Arbei
Aus allen Nicht-EU/EFTA-Staaten – sogenannte Drittstaaten – werden gemäss Auftrag des Bundesrates in beschränktem Ausmass lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen. Die Zulassungskriterien
Bewilligungsverfahren bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F) und Flüchtlingen (B) Die Zulassung von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig Aufgenommenen (F-Ausweis) u
Vorläufig Aufgenommene sind Personen, deren Flüchtlingseigenschaften anerkannt werden, die jedoch aus einem bestimmten Grund kein Asyl erhalten. Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge erhalte
Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Flüchtlingseigenschaft anerkannt wird und die in der Schweiz Asyl erhalten. Mit dem positiven Asylentscheid erhält die Person die Aufenthaltsbewilligung B.
EU-Staaten Belgien, Bulgarien,Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portug
Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für das Bundesgesetz zur Arbeitsvermittlung und befindet somit über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Gesuchformular Bew
Datenschutz Empfehlungen zum Datenschutz in der Volksschule Einwilligungserklärung Foto- und Videoaufnahmen Jokerhalbtage Jokerhalbtage Gemäss rechtlicher Grundlagen können Erziehungsberechtigte ihr K
Unter Reisendengewerbe werden die Berufe verstanden, die Personen im Umherziehen ausüben, so Reisende, Schausteller, Zirkusbetreiber usw. Die Ausübung dieser Berufe sind nicht nur in der Schweiz bewil