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Die Rückkehrberatung und -hilfe soll die selbständige oder pflichtgemässe Rückkehr fördern sowie die Wiedereingliederung im Herkunftsland erleichtern. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzt d
Werden Asylsuchende als Flüchtlinge aufgenommen, sind nicht mehr die Sozialämter der Wohnsitzgemeinde für die Gewährung der Sozialhilfe zuständig, sondern die Beratungsstelle für Flüchtlinge. Diese wi
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