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Fischen in Appenzell Ausserrhoden

Das Kantonsgebiet ist in 26 Fischereireviere unterteilt, welche für jeweils 6 Jahre nach dem Pachtsystem verliehen werden. Aufgrund interkantonaler Vereinbarungen werden vier Grenzgewässer durch die Nachbarkantone verwaltet.

Die Fischereisaison dauert jeweils vom 1. April bis 15. September. In der übrigen Zeit ist aufgrund der Schonbestimmungen der Forellen das Fischen nicht zulässig.

Für die Pachtperiode 2023 bis 2028 sind die Reviere an einzelne Personen verpachtet. Diese können ihrerseits eine begrenzte Anzahl Jahreskarten abgeben und verfügen auf Wunsch über eine beliebige Anzahl Tageskarten.

Anforderungen und Ausbildung

Wer an den Fliessgewässern in Appenzell Ausserrhoden fischen möchte und die persönlichen Erfordernisse nach eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung erfüllt, kann beim jeweiligen Revierpächter um eine Tages- oder Jahreskarte anfragen. Das Mindestalter für eine Jahreskartenbewilligung beträgt 18 Jahre, dasjenige für den Bezug einer Tageskarte 16 Jahre.

Sachkunde-Nachweis Fischerei (SaNa)

Seit 2009 muss schweizweit jeder Fischer, der ein Fischerpatent erwerben möchte, den Nachweis der ausreichenden Kenntnisse über Fische und Krebse sowie den tierschutzgerechten Umgang mit diesen erbringen. Dazu bietet das Netzwerk Anglerausbildung Ausbildungskurse an. 

Informationen zum Goldwaschen

Das Goldwaschen in der Freizeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Trend zum Goldwaschen bleibt allerdings nicht immer ohne Folgen für die Gewässer, die Uferbereiche und die Flora und Fauna. Insbesondere, wenn Goldwäscher professionelle Geräte einsetzen oder mehrere Goldwäscher an gleicher Stelle suchen, können Gewässer geschädigt werden. Gerade die Laichgebiete von Fischen und die Vorkommen einheimischer Krebse sind sehr anfällig auf Störungen und Schäden durch Goldwaschen und bedürfen dementsprechend einen besonderen Schutz.

Goldwaschen ist in den Gewässern des Kantons Appenzell Ausserrhoden grundsätzlich erlaubt und mit einfachen Handgeräten wie Waschpfanne, Schüssel und Handschaufel ohne Bewilligung von Juni bis September möglich. Dem Amt für Umwelt ist zwingend vorgängig untenstehendes Meldeformular einzureichen.

Download Meldeformular Goldwaschen 
(ausfüllen und unterschrieben und per E-Mail einreichen)
 
Die Mitglieder der Schweizerischen Goldwäschervereinigung (SGV) haben sich einen Ehrenkodex für Goldwäscherinnen und Goldwäscher gegeben, der eingehalten werden sollte (www.goldwaschen.ch). 

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben erlaubt ist, wenden Sie sich an die Fischereiverwaltung.

Fangstatistik

Jeder Fischer ist verpflichtet, über die von ihm gefangenen Fische eine Statistik zu führen. In der Statistik sind die entnommene Fischart, das Längenmass, das Gewicht und der Stundenaufwand am Gewässer zu erfassen. Auch erfolglose Gänge an das Gewässer sind zu melden. 

Die Fangstatistik aller Fischer eines Reviers ist nach Beendigung der Fischereisaison bis spätestens am 30. November durch den Pächter der Fischereiverwaltung einzureichen.
Die Fangstatistik 2022 für die öffentlichen Gewässer im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist unter dem Link abrufbar.

Detaillierte Daten und weitere Angaben zur Fischerei in der Schweiz sind auf der Webseite der eidgenössischen Fischereistatistik abrufbar.

Informationen und Formulare für Pächter und Fischer

Flusskrebse in Appenzell Ausserrhoden

In der Schweiz kommen drei Flusskrebsarten vor. Der Steinkrebs, der Edelkrebs und der Dohlenkrebs. Sie gelten als gefährdet (Edelkrebs) und gar als stark gefährdet (Stein- und Dohlenkrebs). Seit mehreren Jahren wird ein Rückgang der einheimischen Flusskrebspopulationen verzeichnet. Zerstörte Lebensräume, Gewässerverschmutzungen, invasives Verhalten der eingeführten Arten sowie die Krebspest sind dafür ursächlich. Massnahmen zum Erhalt und der Förderung der einheimischen Arten sowie zur Bekämpfung von nichteinheimischen Arten gewinnen an Bedeutung.

Steinkrebse zählen auch im Appenzellerland zu den einheimischen Arten. Generell ist zu den hiesigen Steinkrebspopulationen wenig bekannt, was künftig geändert werden soll. Diverse Beispiele haben gezeigt, wie schnell Flusskrebspopulationen – und mit ihnen stark angepasste genetische Vielfalt – ausgelöscht werden können.

In einem fünfjährigen Projekt (2020 bis 2024) sollen die Steinkrebspopulationen im Appenzellerland genauer untersucht und gefördert werden. Unter anderem sollen sich selbst erhaltende Steinkrebspopulationen durch Wiederansiedlung aufgebaut werden. Je nach Einzugsgebiet stammen die Besatztiere aus der Aufzuchtstation Mehlersweid, wo Elterntiere ursprünglich aus der Steinkrebspopulation der Schwarz (Appenzell Innerrhoden) entnommen wurden. Mit diesem Projekt macht Appenzell Ausserrhoden zusammen mit dem Nachbarkanton Innerrhoden einen ersten Schritt zum Schutz und der Förderung der Appenzeller Steinkrebse. Das Projekt wird vom Bund finanziell unterstützt.

Weiterführende Informationen:

»» Webseite Koordinationsstelle Flusskrebse Schweiz
»» Webseite Aufzuchtstation Mehlersweid Bühler
»» Broschüre Aktionsplan Flusskrebse Schweiz BAFU, 2011

Wassertierkrankheiten/Neozoen

Verschiedene Wassertierkrankheiten gefährden die Schweizer Fisch-, Flusskrebs- und Amphibienbestände. Die relevantesten sind die Krebspest bei heimischen Flusskrebsen, die Proliferative Nierenkrankheit (PKD) sowie der Wasser- resp. Fischschimmel bei Fischen und die Chytridiomykose von Amphibien. Die genannten Krankheiten können einen starken Einfluss auf das Vorkommen der jeweiligen Tiere haben.

Krebspest

Im 2019 wurden einheimische Krebse in der Sitter (SG) positiv auf Krebspest getestet. Es ist wichtig, dass auch in Appenzell Ausserrhoden alle dazu beitragen, diese Krankheit nicht zu verbreiten/verschleppen (Information über Vorsichtsmassnahmen).

Vorsichtsmassnahmen:

  • Jeder Fischer muss nach dem Fischen an der Sitter (SG) seine Geräte und Kleider desinfizieren
  • Zur Desinfektion von Stiefeln, Feumer usw. kann z.B. VirkonS verwendet werden
  • Beim Fischen von oben nach unten gehen, damit die Krebspestsporen nicht flussaufwärts transportiert werden
  • Beim Gewässer-Wechsel: Material wechseln, desinfizieren oder vollständig abtrocknen lassen und bei 25 Grad Celsius lagern (Sporen sterben innert 24 Stunden)

Weitere Informationen:
»» Infoblatt KFKS/SCES
»» Link Tierseuchenverordnung (zu bekämpfende Tierseuche)


Fischschimmel / PKD (Proliferative Nierenkrankheit)

Im Rahmen der Untersuchung "Nachweis von Wassertierkrankheiten mit Hilfe der sogenannten Umwelt-DNA (eDNA) Methode aus Wasserproben" konnten an den zwei Messstellen Glatt Zellersmüli und Urnäsch Kubel Wasser- bzw. Fischschimmel festgestellt werden. Zudem wurde in der Urnäsch (Kubel) die PKD nachgewiesen. Es soll darauf geachtet werden, dass die PKD nicht verbreitet wird (z.B. keine Fische umsetzen).

Weitere Informationen:
»» Infoblatt PKD (FIBER - Fischereiberatung)
»» Link Tierseuchenverordnung (zu überwachende Tierseuche)


Chytridiomykose

Die Chytridiomykose ist eine gefährliche Pilzerkrankung bei Amphibien. Sie ist mitverantwortlich für das globale Amphibiensterben. Generell sind Arten infiziert, die viel Zeit im Wasser verbringen.

»» Link auf Webseite KARCH (Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz)


Quaggamuschel

Die invasive Quaggamuschel - eine aus dem Schwarzmeerraum stammende Süsswassermuschel - breitet sich seit 2015 in den Schweizer Gewässern (vor allem Seen/stehende Gewässer) aus. Es ist mit Schäden an der Infrastruktur, für die Ökologie, die Fischerei sowie für Freizeitnutzung und Tourismus zu rechnen. Um eine Verschleppung in noch Quagga freie Gewässer möglichst zu verhindern, empfiehlt das BAFU, rasch Massnahmen gegen die Muschel zu ergreifen.

Weitere Informationen:
»» Faktenblatt der IGKB
»» Link zur BAFU Themenseite Quaggamuschel

Zusätzliche Informationen

Amt für Umwelt

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 35